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Karriere: Ein Baum im Foyer der Verwaltung

Verantwortung in der Lieferkette

Wir achten und schützen Menschenrechte

Wir als Stadtwerke Düsseldorf achten die Menschen- und Arbeitsrechte sowie Umweltstandards in der Zulieferkette sowie im eigenen Geschäftsbereich und respektieren die damit verbundenen Rechte aller durch unsere Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt betroffenen Menschen einschließlich unserer Mitarbeiter:innen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu unserer Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Wir kommen unseren Sorgfaltspflichten nach

Die Wahrnehmung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gehört zu unseren Kernwerten und ist in unserer Unternehmensstrategie fest verankert. Dabei orientieren wir uns eng an den folgenden internationalen Standards für verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln:

Seit 2010 folgen wir über die Mitgliedschaft unserer Konzernmutter Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (VN) und haben uns gemäß der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zur Achtung von Menschenrechten und international anerkannten Arbeits- und Umweltstandards verpflichtet. Diese Verpflichtung unterstreichen wir mit dem 2023 erfolgten eigenständigen Beitritt zum Global Compact der VN

In unserer Grundsatzerklärung beschreiben wir, wie wir unseren Sorgfaltspflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) nachkommen und welche priorisierten Risiken wir in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie in unserer Lieferkette festgestellt haben.

Viele Hände stapeln sich übereinander

Menschenrechtskomitee

Als Kontrollgremium für das menschenrechtliche und umweltbezogene Risikomanagement der Stadtwerke Düsseldorf dient ein Menschenrechtskomitee. Es setzt sich aus den Leiter:innen der für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten relevanten Bereiche zusammen. Das Menschenrechtskomitee hat die Aufgabe, die Erfüllung der Sorgfaltspflichten einschließlich der Durchführung der Risikoanalyse und der Umsetzung von Maßnahmen, zu überwachen und den Vorstand regelmäßig und anlassbezogen über die Ergebnisse zu informieren.

Experten analysieren Diagramme

Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist ein zentrales Element der unternehmerischen Sorgfaltspflichten, um Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Zulieferkette zu identifizieren und zu priorisieren. Entsprechend der Ergebnisse werden angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen etabliert. Die mehrstufige Risikoanalyse wird jährlich und zudem anlassbezogen durchgeführt, wobei Anlässe sich zum Beispiel aus der Bearbeitung von Hinweisen des Beschwerdeverfahrens ergeben.

Durchführung der Risikoanalyse

1

Art und Umfang der eigenen Geschäftstätigkeiten und Geschäftsbeziehungen in unserer Zulieferkette werden dargestellt.

2

Branchen- und länderspezifische Risiken für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten und bei unseren Geschäftspartnern und Lieferanten werden identifiziert.

3

Die Analyse wird durch die konkrete Ermittlung von Risiken, deren Gewichtung und Priorisierung erweitert.

4

Für die priorisierten Risiken werden relevante Maßnahmen identifiziert und implementiert.

Gemeinsam Lösungen finden: Maßnahmen zum Lieferkettengesetz

Maßnahmen

Im eigenen Geschäftsbereich sowie in der Zulieferkette wurden insbesondere für die Bereiche, in denen priorisierte Risiken identifiziert wurden, Präventions- und Abhilfemaßnahmen etabliert. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem:

Beschwerdemechanismus

Die Stadtwerke Düsseldorf verfügen über ein Beschwerdesystem, über welches potenzielle Menschenrechtsverletzungen und relevante Umweltschädigungen gemeldet werden können. Das Beschwerdesystem ermöglicht es auf potenzielle Missstände, die durch das wirtschaftliche Handeln der Stadtwerke Düsseldorf bzw. entlang der Zulieferketten entstehen können, hinzuweisen und so zur Abhilfe sowie Prävention von potenziellem Schaden beizutragen.

Mehr zum Beschwerdemechanismus