Wir kommen unseren Sorgfaltspflichten nach
Die Wahrnehmung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gehört zu unseren Kernwerten und ist in unserer Unternehmensstrategie fest verankert. Dabei orientieren wir uns eng an den folgenden internationalen Standards für verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln:
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
Seit 2010 folgen wir über die Mitgliedschaft unserer Konzernmutter Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (VN) und haben uns gemäß der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zur Achtung von Menschenrechten und international anerkannten Arbeits- und Umweltstandards verpflichtet. Diese Verpflichtung unterstreichen wir mit dem 2023 erfolgten eigenständigen Beitritt zum Global Compact der VN
In unserer Grundsatzerklärung beschreiben wir, wie wir unseren Sorgfaltspflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) nachkommen und welche priorisierten Risiken wir in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie in unserer Lieferkette festgestellt haben.
Durchführung der Risikoanalyse
Art und Umfang der eigenen Geschäftstätigkeiten und Geschäftsbeziehungen in unserer Zulieferkette werden dargestellt.
Branchen- und länderspezifische Risiken für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten und bei unseren Geschäftspartnern und Lieferanten werden identifiziert.
Die Analyse wird durch die konkrete Ermittlung von Risiken, deren Gewichtung und Priorisierung erweitert.
Für die priorisierten Risiken werden relevante Maßnahmen identifiziert und implementiert.