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Karriere: Ein Baum im Foyer der Verwaltung

Versorgungslage

Auf dieser Seite gehen die Stadtwerke Düsseldorf auf Ihre Fragen zur Versorgungssicherheit sowie Preisentwicklungen ein und beantworten diese.

Preisanpassung Erdgas in Düsseldorf

Zum 01.01.2025 sinkt der Erdgaspreis aufgrund gefallener Beschaffungskosten.

Entspannung durch gesunkene Gaspreise am Weltmarkt führen zu einer spürbaren Entlastung bei den Verbraucher:innen. 

Das können Sie ganz bequem im Kundenportal erledigen unter www.swd-ag.de/kundenportal

In beinahe jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, weniger Energie zu verbrauchen. Damit sparen Sie Geld und tragen dazu bei, die Versorgungslage stabil zu halten. Denn: Auch viele kleine Beiträge können zusammen eine große Wirkung entfalten. 

Unsere Energieberatung hat viele Tipps & Tricks rund um das Thema Energiesparen für Sie online unter Energiespartipps zusammengestellt. 

Rufen Sie uns gerne an – Unter 0211 / 821 260 5 sind wir montags bis freitags von 8 – 20 Uhr und an Wochenende und Feiertagen von 8 – 16 Uhr für Sie erreichbar. 

Beschaffungsstrategien von Energieversorgern der Stadtwerke Düsseldorf

Jedes Energieversorgungsunternehmen hat seine eigene Strategie, mit welcher es die Beschaffung für seine Bestandskund:innen sicherstellt. Das heisst, die Energie wird am Großhandelsmarkt zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlichen Teilmengen eingekauft. Das führt dazu, dass die Kosten zu einem bestimmten Zeitpunkt unterschiedlich hoch sind.

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Fragen zur Versorgungslage

Stand: 04.10.2024

Allgemeine Fragen

Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Es gibt derzeit keinen Mangel. Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Notfallplans Gas sollen in erster Linie einer Gasmangellage im Herbst und Winter vorbeugen. Zuletzt wurde am 23. Juni 2022 die „Alarmstufe” ausgerufen. Dieser Schritt hat auf die Versorgung von Haushaltskund:innen keine Auswirkungen.

Was für Deutschland gilt, gilt auch für Düsseldorf.

Wer Rückfragen hat oder persönlichen Kontakt wünscht, wendet sich bitte an den zuständigen Netzbetreiber in Düsseldorf unter krisenvorsorge@netz-duesseldorf.de

Am Dienstag, 9. August 2022, ist der Europäische Notfallplan Gas in Kraft getreten. Durch ihn sollte der Gaskonsum gesenkt werden. Der Notfallplan auf EU-Ebene gibt den Rahmen vor für den auf Bundesebene. In den EU-Mitgliedsländern sollte der Gasverbrauch bis zum 31. März 2023 um je 15 Prozent sinken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind im Gas-Notfallplan verschiedene Maßnahmen aufgelistet, mit denen die Mitgliedstaaten den öffentlichen Sektor und Unternehmen, aber auch Privathaushalte dazu anhalten können, den Gasverbrauch zu minimieren. Bis Ende September 2022 standen die Mitgliedsstaaten in der Pflicht, ihre bestehenden nationalen Notfallpläne zu aktualisieren und aufzulisten, wie sie das Einspar-Ziel erreichen wollen. Die Verpflichtung zur Senkung des Erdgasverbrauchs ist am 31. März 2024 ausgelaufen.

Da sich im Laufe der vergangenen Monate die Lage immer weiter verschärft hat, hat die Bundesregierung die zweite Stufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ wurde bereits im September 2019 veröffentlicht. Der Plan regelt, wie die Politik vorgeht, wenn sich die Versorgungslage für Erdgas zu verschlechtern droht bzw. wenn die ersten Versorgungsengpässe auftreten. Es gibt drei Stufen: die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.

1. Die Frühwarnstufe

Ende März rief das Bundeswirtschaftsministerium bereits die erste Stufe aus, um sich auf die abzeichnende Verschlechterung im Jahresverlauf besser vorbereiten zu können. Im Bundeswirtschaftsministerium trifft sich das „Krisenteam Gas“ regelmäßig, um die Lage laufend einzuschätzen. Es besteht aus Vertretern des BMWK, der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas (aktuell: Trading Hub Europe) und der Fernleitungsnetzbetreiber.

2. Die Alarmstufe (ist aktuell in Deutschland ausgerufen)

Am 23. Juni folgte die zweite Stufe: die Alarmstufe. (In dieser befinden wir uns aktuell.) Diese tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung vorliegt oder die Nachfrage nach Gas außergewöhnlich hoch ist, so dass sich die Versorgungslage erheblich verschlechtert. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist durch die hohen Gaspreise und die reduzierten Lieferungen von Nord Stream 1 dieser Fall eingetreten.

In der Alarmstufe verzichtet der Staat weiterhin auf Eingriffe in den Gasmarkt. Das bedeutet: Der Markt ist noch in der Lage, die Störung bzw. die hohe Nachfrage zu bewältigen. Unternehmen müssten beispielsweise zwar die hohen Preise bezahlen, könnten sich aber weiterhin trotzdem mit Gas versorgen.

Gleichwohl kann die Bundesregierung im Notfall unterstützen, zum Beispiel Unternehmen in der Gasversorgungskette mit Krediten helfen, wenn diese die hohen Preise aus eigener Kraft nicht mehr stemmen können und ein Zahlungsausfall droht.

3. Die Notfallstufe

Die dritte und letzte Stufe des Notfallplans stellt die Notfallstufe dar. Die Notfallstufe wird aktiviert, wenn die Maßnahmen der ersten und zweiten Stufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgung eintritt. Dabei wird entweder eine erhebliche Störung des Gasmarkts beobachtet oder es besteht eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Erdgas.

Mit der Notfallstufe hat der Staat die Möglichkeit, direkt ins Marktgeschehen einzugreifen und eine Reihe von Maßnahmen zu verordnen, um Erdgas nach bestimmten Kriterien zu verteilen und zu transportieren bzw. um generell Energie einzusparen.

Das Vorgehen ist wie folgt: Die Bundesnetzagentur agiert als Bundeslastverteiler und erlässt Vorgaben für die Betreiber des Fernleitungsnetzes. Diese müssen die vorgegebenen Einsparungen bei den Gasmengen vornehmen und entsprechende Anweisungen an die nachgelagerten Netzbetreiberweitergeben. Gaslieferanten und -anbieter wie die Stadtwerke Düsseldorf haben keinen Einfluss auf die Entscheidung, sondern müssen die Vorgaben umsetzen.

Der Begriff des im Rahmen der Gasversorgung "geschützten Kunden" (gem. § 53a EnWG) erfasst alle Letztverbraucher:innen, deren Verbrauch über Standardlastprofile gemessen wird – das sind neben Haushaltskund:innen auch kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen - sowie grundlegende soziale Dienste bzw. Einrichtungen.

Unter die grundlegenden sozialen Dienste fallen Einrichtungen, in denen Menschen vorübergehend oder dauerhaft stationär behandelt werden oder leben und diese nicht ohne Weiteres verlassen können sowie Einrichtungen, die hoheitliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit zu erfüllen haben. Hierzu zählen Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 107 SGB V, stationäre Pflegeeinrichtungen, stationäre Hospize, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Justizvollzugsanstalten sowie z. B. Kindergärten, Schulen, Verwaltungen, Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen.

Auch "geschützte Kund:innen" können im Fall einer Gasmangellage aufgefordert werden, den Komfortanteil des Gasbezuges einzuschränken.

Blackout" - Ist das möglich?

Habt ihr euch schon mal vorgestellt, was passieren würde, wenn es zu einem Blackout kommt? Sicherlich haben viele von euch Angst vor einem solchen Szenario.

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Was ist der "Notfallplan Gas"?

Alle wichtigen Infos zum Notfallplan Gas gibt es in diesem Video

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Für Privatkund:innen

Mit der Ausrufung der Alarmstufe ändert sich erst einmal nichts. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Inwieweit die Sicherstellung der Energieversorgung Auswirkungen auf den Marktpreis haben wird, ist aufgrund der sehr dynamischen Lage aktuell nicht abzusehen.

Ja, die Versorgung der Haushalte ist derzeit gesichert.

Tipps gibt es auf den Seiten der Energieberatung.

Kostenlose Beratung am Telefon unter 0211-821 2121 oder Kontakt per E-Mail an energieberatung@swd-ag.de

Für Geschäftskund:innen

Auch in der Alarmstufe ändert sich für Unternehmen erst einmal nichts.

Zu den Auswirkungen der EU-Sanktionen auf die Wirtschaft arbeitet das BMWK an Hilfen für Unternehmen. Die Arbeiten an einem KfW-Kreditprogramm laufen auf Hochtouren. Auch weitere Unterstützungsmaßnahmen werden aktuell in der Bundesregierung beraten.

Aktuell sieht die Bundesregierung keine Versorgungsengpässe und damit auch keine Beeinträchtigungen in der Produktion. Die Bundesregierung tut alles, damit die Versorgungssicherheit auch weiter gewährleistet bleibt.

Die Daten benötigt die Netzgesellschaft, um im Falle einer Krise schnellstmöglich die betroffenen Netzkunden informieren zu können. Der zuständige Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung der geschützten Kunden i. S. d. § 53a EnWG weitestgehend sicherzustellen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Energievertrag haben, können Sie gerne Ihre:n Keyaccount-Manager:in kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Abrechnung.

Strom- und Gaspreis

Alle Infos zum Strom- und Gaspreis gibt's in diesem Video

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