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Fernwärmeversorgung

Fernwärmepreise

Unser Preis für grüne Wärme: transparent und leicht verständlich erklärt

Eine Heizung, die nicht nur warm und gemütlich, sondern auch gut für die Umwelt ist. Klingt gut, oder? Genau das macht unsere Fernwärme möglich. Wir helfen, CO2-Emissionen zu reduzieren und die Luftqualität in Düsseldorf zu verbessern. Doch wie setzen sich die Preise für unsere klimafreundlich erzeugte Fernwärme eigentlich zusammen? Wir erklären Ihnen ,was hinter den Zahlen steckt.

Fernwärmepreise: Allgemeine Informationen

Fernwärmepreise fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus und variieren dazu auch nach Anzahl der Fernwärmenetze eines einzelnen Anbieters. So können die Kosten für Fernwärmeanschlüsse sogar innerhalb einer Stadt unterschiedlich ausfallen. In der Regel setzen sich die Fernwärmepreise aus dem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde und dem Grundpreis pro Kilowatt angeschlossener Leistung (auch als Anschlusswert oder Leistungspreis bezeichnet) zusammen. Während über den Arbeitspreis der tatsächliche Wärmeverbrauch abgerechnet wird, handelt es sich bei dem Grundpreis um einen Fixpreis pro Jahr. Letzterer beinhaltet zudem die anteiligen Kosten an Kraftwerk und Netzen des Fernwärmeanbieters.

Fernwärmepreise für die Stadtteile Innenstadt, Garath, Urdenbach und Wittlaer

Düsselwärme Direkt

Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024Preise gültig ab 01.07.2024Preise gültig ab 01.07.2024
NettoBruttoNettoBrutto
ArbeitspreisCt/kWh7,8139,2977,8629,356
GrundpreisEUR/kW/Jahr63,94076,08963,94076,089
Ultraschallzähler
Kompakt-Ultraschall Qp 1,5EUR/Zähler je Jahr309,17367,91309,17367,91
Kompakt-Ultraschall Qp 2,5EUR/Zähler je Jahr309,17367,91309,17367,91
Split-Ultraschall Qp 1,5EUR/Zähler je Jahr408,22485,78408,22485,78
Split-Ultraschall Qp 2,5EUR/Zähler je Jahr408,22485,78408,22485,78
Split-Ultraschall Qp 3,5EUR/Zähler je Jahr603,24717,86603,24717,86
Split-Ultraschall Qp 6EUR/Zähler je Jahr632,24752,37632,24752,37
Split-Ultraschall Qp 10EUR/Zähler je Jahr815,24970,14815,24970,14
Split-Ultraschall Qp 15EUR/Zähler je Jahr935,341.113,05935,341.113,05
Split-Ultraschall Qp 40EUR/Zähler je Jahr1.265,341.505,751.265,341.505,75
Split-Ultraschall Qp 100EUR/Zähler je Jahr1.829,942.177,631.829,942.177,63
Split-Ultraschall Qp 400EUR/Zähler je Jahr2.744,91 3.266,44 2.744,91 3.266,44
Split-Ultraschall Qp 1000EUR/Zähler je Jahr4.574,835.444,054.574,835.444,05
Volumenstromzähler
Heizwasser Qp 1,5EUR/Zähler je Jahr66,0678,6166,0678,61
Heizwasser Qp 2,5EUR/Zähler je Jahr116,93139,15116,93139,15
Heizwasser Qp 3,5EUR/Zähler je Jahr120,77143,72120,77143,72
Heizwasser Qp 6EUR/Zähler je Jahr120,77143,72120,77143,72
Heizwasser Qp 10EUR/Zähler je Jahr440,32523,98440,32523,98
Kalt für Warm Qp 2,5EUR/Zähler je Jahr55,0865,5555,0865,55

Düsselwärme Komfort

Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024Preise gültig ab 01.07.2024Preise gültig ab 01.07.2024
NettoBruttoNettoBrutto
ArbeitspreisCt/kWh7,7409,2117,7899,269
GrundpreisEUR/kW/Jahr47,32656,31847,32656,318

F81

Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024Preise gültig ab 01.07.2024Preise gültig ab 01.07.2024
NettoBruttoNettoBrutto
ArbeitspreisCt/kWh7,7409,2117,7899,269
GrundpreisEUR/kW/Jahr47,32656,31847,32656,318

F2004 midi

Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024Preise gültig ab 01.07.2024Preise gültig ab 01.07.2024
NettoBruttoNettoBrutto
ArbeitspreisCt/kWh8,95810,6609,00710,718
GrundpreisEUR/kW/Jahr58,90570,09758,90570,097

F2004 medio

Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024Preise gültig ab 01.07.2024Preise gültig ab 01.07.2024
NettoBruttoNettoBrutto
ArbeitspreisCt/kWh8,73510,3958,78410,453
GrundpreisEUR/kW/Jahr51,98061,85651,98061,856

F2004 maxi

Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024Preise gültig ab 01.07.2024Preise gültig ab 01.07.2024
NettoBruttoNettoBrutto
ArbeitspreisCt/kWh8,2259,7888,2749,846
GrundpreisEUR/kW/Jahr47,25056,22847,25056,228

Reizenstein

Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024Preise vom 01.04.2024 bis 30.06.2024Preise gültig ab 01.07.2024Preise gültig ab 01.07.2024
NettoBruttoNettoBrutto
ArbeitspreisCt/kWh7,7219,1887,7709,246
GrundpreisEUR/kW/Jahr37,69144,85237,69144,852
Grundpreis WärmeEUR/Jahr286,332340,735286,332340,735

Preise gültig ab 01.07.2024.

Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz (ab 01.04.2024 19 %) erhoben.

Garath (Warmwasser)

Preise vom 01.07. bis 30.09.2024Preise vom 01.07. bis 30.09.2024Preise gültig ab 01.10.2024Preise gültig ab 01.10.2024
NettoBruttoNettoBrutto
Warmwasser
ArbeitspreisEUR/m38,079 9,614 4,6265,505
GrundpreisEUR/m2/Jahr 1,111,32 1,1811,405
VerrechnungspreisEUR/Jahr58,6069,7362,76 74,68

Garath und Urdenbach

Preise vom 01.07. bis 30.09.2024Preise vom 01.07. bis 30.09.2024Preise gültig ab 01.10.2024Preise gültig ab 01.10.2024
EinheitNettoBruttoNettoBrutto
Für Anlagen mit zentraler Heizwasser- oder Wärmeleistung.
Raumheizung
Arbeitspreis für Wärme in kWhCt/kWh14,048 16,7178,0419,569
Arbeitspreis für HeizwasserEUR/m34,1244,908 2,359 2,807
Grundpreis EUR/kW/Jahr40,3548,02 42,94851,108
Warmwasser
Arbeitspreis für Wärme in kWhCt/kWh12,85115,293 7,3648,763
Arbeitspreis für HeizwasserEUR/m35,1796,1632,985 3,552
Grundpreis GarathEUR/kW/Jahr27,46 32,68 29,231 34,785
Grundpreis UrdenbachEUR/kW/Jahr13,7416,35 14,628 17,407
Verrechnungspreis
je WärmezählerEUR/Jahr377,88 449,68404,67481,56
je HeizwasserzählerEUR/Jahr58,60 69,73 62,76 74,68

Garath F 2010

Preise vom 01.07. bis 30.09.2024Preise vom 01.07. bis 30.09.2024Preise gültig ab 01.10.2024Preise gültig ab 01.10.2024
NettoBruttoNettoBrutto
ArbeitspreisCt/kWh12,87915,326 7,379 8,781
Grundpreis RaumheizungEUR/m2/Jahr2,554 3,0392,7193,236
Grundpreis WarmwasserEUR/WE/Jahr152,992182,060162,836 193,775
Abrechnungsdienstleistung
Miete
Miete WarmwasserzählerEUR/Jahr16,9420,1618,1421,59
Miete HeizkostenverteilerEUR/Jahr/HKV4,23 5,034,535,39
Ablesewertübertragung
Abrechnung WarmwasserzählerEUR/Jahr14,46 17,21 15,4818,42
Abrechnung HeizkostenverteilerEUR/Jahr14,46 17,21 15,4818,42

Garath F 2010: Dienstleistungen Messeinrichtungen

NettoBrutto
Montage vorhandener Heizkostenverteiler25,17 Euro 29,95 Euro
Montage vorhandener Wasserzähler*41,13 Euro 48,95 Euro
Montage vorhandener Wärmezähler*41,13 Euro 48,95 Euro
Fahrtkostenpauschale63,82 Euro 75,95 Euro
Nachmontage / zusätzlicher Messgeräte
Elektronischer Funkheizkostenverteiler45,34 Euro 53,95 Euro
Elektronischer Wasserzähler (inklusive Eichgebühr)75,59 Euro89,95 Euro
Elektronischer Wärmezähler341,18 Euro 406,00 Euro
Rauchwarnmelder45,94 Euro54,67 Euro

Garath F 2002 (nicht mehr angeboten) und F 2022

Preise vom 01.04. bis 30.06.2024Preise vom 01.04. bis 30.06.2024Preise gültig ab 01.10.2024Preise gültig ab 01.10.2024
EinheitNettoBruttoNettoBrutto
ArbeitspreisCt/kWh13,425 15,976 7,6929,153
Grundpreis für RaumheizungEUR/kW/Jahr55,898 66,519 59,49570,799
Grundpreis für WarmwasserEUR/kW/Jahr14,33317,05615,255 18,153
Verrechnungspreis je WärmemengenzählerEUR/Jahr154,77184,18 165,75 197,24
Abrechnungsdienstleistung
Miete
Miete WarmwasserzählerEUR/Jahr17,0720,3118,28 21,75
Miete HeizkostenverteilerEUR/Jahr/HKV4,265,07 4,56 5,43
Ablesewertübertragung
Abrechnung WarmwasserzählerEUR/Jahr3,18 3,783,40 4,05
Abrechnung HeizkostenverteilerEUR/Jahr25,93 30,8627,77 33,05

Benrath Ost

Preise vom 01.07. bis 30.09.2024Preise vom 01.07. bis 30.09.2024Preise gültig ab 01.10.2024Preise gültig ab 01.10.2024
NettoBruttoNettoBrutto
ArbeitspreisCt/kWh12,81915,255 7,3468,742
GrundpreisEUR/kW/Jahr51,853 61,705 55,189 65,675

Preise gültig ab 01.10.2024.

Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz (ab 01.04.2024 19 %) erhoben.

Wittlaer / Kaldenberger Hof

Preise vom 01.07. bis 30.09.2024Preise vom 01.07. bis 30.09.2024Preise gültig ab 01.10.2024Preise gültig ab 01.10.2024
NettoBruttoNettoBrutto
ArbeitspreisCt/kWh17,449 20,764 9,746 11,598
GrundpreisEUR/kW/Jahr8,924 10,620 9,382 11,165
VerrechnungspreisEUR/Jahr124,32147,94127,42 151,63

Wittlaer / Einbrungen

Preise vom 01.07. bis 30.09.2024Preise vom 01.07. bis 30.09.2024Preise gültig ab 01.10.2024Preise gültig ab 01.10.2024
NettoBruttoNettoBrutto
ArbeitspreisCt/kWh18,174 21,627 10,833 12,891
GrundpreisEUR/kW/Jahr52,447 62,412 55,139 65,615
Verrechnungspreis, EFHEUR/Jahr46,2655,0547,41 56,42
Verrechnungspreis, MFHEUR/Jahr63,62 75,71 65,21 77,60

Preise gültig ab 01.10.2024.

Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz (ab 01.04.2024 19 %) erhoben.

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Wie funktioniert die "Fernwärmepreisformel"?

Hier ist die Preisformel der Stadtwerke Düsseldorf für Sie erklärt.

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Fragen und Antworten zur Fernwärme

FAQ zur Preisanpassung zum 01.10.2024

Wir können den Bruttoarbeitspreis bei der Preisanpassung für unsere Kund:innen in Garath/Benrath zum 01.10.2024 deutlich senken – und dies, obwohl die reguläre Umsatzsteuer durch die Bundesregierung zum 01.04.2024 von 7 % auf 19 % erhöht wurde. Wesentliche Ursache für die Preissenkung sind die gesunkenen Energiepreise an den Großhandelsmärkten. Diese positive Entwicklung geben wir den Endkunden durch die Preisgleitklausel weiter.

Unseren Tarifen liegt jeweils eine Fernwärmepreisregelung zu Grunde, in die verschiedene Preisbestandteile einfließen:

Wärmeerzeugung: Kosten der jeweiligen Erzeugung für Bereitstellung und Vorhalten der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie der Heizkessel an den Standorten Flingern und Lausward (bzw. Garath und Einbrungen). Auch Betriebs- und Instandhaltungs- sowie Brennstoffkosten finden sich in diesem Preisbestandteil wieder.

Wärmeverteilung: Kosten des jeweiligen Fernwärmenetzes in den Netzgebieten Innenstadt, Garath, Einbrungen und den Fernwärmeinseln sowie für die Durchleitung der benötigten Wärmemengen. Hinzu kommt das Entgelt für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Fernwärmeversorgungsleitungen.

Overhead: Kosten für Personal unter anderem zur Kund:innenbetreuung sowie Kosten der Abrechnung und des Messwesens (Zählerbereitstellung, -ablesung, -eichung, -wartung, etc.).

Umlagen und Abgaben: Die jeweils gültige Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG sowie das Gestattungsentgelt Fernwärme (2024: 0,0520 Ct/kWh)

Steuern: 19 % Umsatzsteuer

In Ihrer Preisgleitklausel ist formal festlegt, dass Arbeits- und Grundpreise während der Vertragslaufzeit angepasst werden können. Der Gesetzgeber hat im betreffenden Regelwerk, der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVB FernwärmeV), Regeln für die Anpassung von Preisen verankert.

Wir können den Bruttoarbeitspreis bei der Preisanpassung für unsere Kund:innen in Garath/Benrath zum 01.10.2024 deutlich senken – und dies, obwohl die reguläre Umsatzsteuer durch die Bundesregierung zum 01.04.2024 von 7 % auf 19 % erhöht wurde. Wesentliche Ursache für die Preissenkung sind die gesunkenen Energiepreise an den Großhandelsmärkten. Diese positive Entwicklung geben wir den Endkunden durch die Preisgleitklausel weiter.

Der Grundpreis gleitet anhand des Investitionsgüterindexes und des Lohngefüges der Entgeltgruppe 7, Stufe 3 des Tarifes der Kommunalen Versorgungsbetriebe (TV-V) West. Da beide Indexwerte leicht gestiegen sind, passt sich Ihr Grundpreis dementsprechend an. Bitte beachten Sie, dass wir die Entwicklung der Höhe der Preisformelbestandteile nicht direkt beeinflussen.

Die sogenannte Preisgleitformel bei der Fernwärme legt Preisanpassungen auf ein fest definiertes Datum. Dies ist auch Bestandteil Ihres Vertrages. Für die Innenstadt ist dies der 1. April eines Jahres, für Wittlaer/Garath/Benrath der 1. Oktober. Die Information erfolgt stets zeitnah zu diesen Daten.

Ja, die Abschläge können individuell von Ihnen angepasst werden. Am einfachsten über unser Kundenportal www.swd-ag.de/swd-kundenportal oder telefonisch über die Telefonnummer 0211 821 260 8

FAQ zur Preisanpassung zum 01.07.2024

Ab dem 1.Juli 2024 steigt die Gasspeicherumlage, die von der Bundesregierung während der Energiekrise beschlossen wurde. Die neue Umlagenhöhe beträgt dann 0,250 Cent pro Kilowattstunde (kWh) statt der bisherigen 0,186 Cent pro kWh. Die Erhöhung der Gasspeicherumlage führt zu Anpassungen der Arbeitspreise für die Fernwärme- und Wärmeversorgung ab dem 01. Juli 2024. Die aktualisierten Preise finden Sie auf unserer Website.

In der Preisanpassung zum 01.07.2024 geben die Stadtwerke Düsseldorf lediglich die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Gasspeicherumlage weiter. Die Preiserhöhung im Arbeitspreis beträgt weniger als 1 %

Es gibt bei der Fernwärme einen festen, vertraglich geregelten Termin für Preisanpassungen nach oben wie nach unten: In der Innenstadt ist dies der 1. April, für die Kund:innen in Garath/ Benrath und Wittlaer der 1. Oktober.

In beinahe jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, weniger Energie zu verbrauchen. Damit sparen Sie Geld und tragen dazu bei, die Versorgungslage stabil zu halten. Denn: Auch viele kleine Beiträge können zusammen eine große Wirkung entfalten.

Unsere Energieberatung hat viele Tipps & Tricks rund um das Thema „Energiesparen“ für Sie online unter „Energiespartipps" zusammengestellt. Bis Ende Oktober ist zudem die mobile Energieberatung mit dem „Düsselblitz“ wieder im Stadtgebiet unterwegs.

Die sogenannte Preisgleitformel bei der Fernwärme legt Preisanpassungen auf ein fest definiertes Datum. Dies ist auch Bestandteil Ihres Vertrages. Für die Innenstadt ist dies der 1. April eines Jahres, für Wittlaer/Garath/Benrath der 1. Oktober. Die Information erfolgt stets zeitnah zu diesen Daten.

Ja, die Abschläge können individuell von Ihnen angepasst werden. Am einfachsten über unser Kundenportal www.swd-ag.de/swd-kundenportal oder telefonisch über die Telefonnummer 0211 821 260 8

FAQ zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Gute Nachricht: Sie müssen sich nach derzeitigem Stand um nichts kümmern. Die Pflichten für bestehende Wärmenetze, die sich aus dem Gebäudeenergiegesetz sowie aus dem kommenden Wärmeplanungsgesetz ergeben, betreffen ausschließlich den Versorger. Wir als Fernwärmenetzbetreiber werden verpflichtet, unser Netz und unsere Erzeugung sukzessive zu transformieren, um Ihnen bis spätestens 2045 zu 100 % erneuerbare Fernwärme zu liefern – daran arbeiten wir bereits auf Hochtouren. Für Sie als Fernwärme-Endkund:in ergeben sich aus dem GEG keinerlei Verpflichtungen.

Kurze Antwort: Doch!

Die Transformation von Wärmenetzen zu erneuerbarer Erzeugung ist mit großem infrastrukturellem Aufwand verbunden ist, der in Abhängigkeit der Bestandsstruktur und der regionalen Rahmenbedingungen einige Jahre in Anspruch nehmen kann.

Deswegen erlaubt das GEG den Anschluss an bestehende Wärmenetze auch dann, wenn diese bisher noch keinen Anteil von 65 % an erneuerbaren Wärmequellen aufweisen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Fernwärmeversorger einen so genannten Transformationsplan erstellt und vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bewilligen lässt. In diesem Transformationsplan muss der Fernwärmeversorger aufzeigen, mit welchen Maßnahmen das bestehende Fernwärmenetz sukzessive auf klimaneutrale Wärmeerzeugung umgestellt werden kann. Hierbei müssen insbesondere die folgenden Mindest-(Zwischen-)Ziele erreicht werden:

  • Ab 01.01.2030: 30 % erneuerbare Erzeugung

  • Ab 01.01.2040: 80 % erneuerbare Erzeugung

  • Bis 31.12.2045: 100 % erneuerbare Erzeugung

Unser Ziel ist, diesen Transformationsplan im Laufe des Jahres 2024 fertig zu stellen und einzureichen, sodass die Fernwärme in Düsseldorf auch zukünftig eine gute und nachhaltige Option für Ihre Wärmebereitstellung bleibt.

Neben den FAQ, die wir Ihnen hier zusammengestellt haben, gibt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Antwort auf viele gestellte Fragen. Hier geht es zu den FAQ.

Allgemeine FAQ

Bei der Abrechnung von Fernwärmekunden unterscheidet man zwischen einem Arbeits- und einem Leistungspreis. Vereinfacht zusammengefasst deckt der Leistungspreis die Kosten für Bau, Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen sowie Verwaltungskosten und Kosten des Messwesens ab. Er wird in Kilowatt berechnet. Der Arbeitspreis hingegen wird in Kilowattstunden abgerechnet und setzt sich aus den Kosten zusammen, die im direkten Zusammenhang mit dem Wärmeverbrauch stehen.

Den Mieter:innen, die mit Fernwärme versorgt werden, werden die Heizkosten in der Regel vom der Eigentümer:in über eine Nebenkostenabrechnung berechnet, die nach Wohneinheiten unterscheidet. Hierin werden Eigenschaften der Immobilie (Wohnungsgröße, energetischer Zustand, etc.) und der individuelle Verbrauch berücksichtigt. In der Regel werden die Heizkostenabrechnungen durch ein Messdienstunternehmen nach der Heizkostenverordnung (HKVO) erstellt. Je nach Beauftragung der Eigentümer:in und der Vertragsgrundlage für die Belieferung mit Fernwärme, werden diese Heizkostenabrechnungen auch durch die Stadtwerke Düsseldorf erstellt.

Der Anschlusswert bemisst sich auf der Grundlage der zu beheizenden Fläche und des energetischen Gebäudezustandes sowie des Sanierungsgrades der Immobilie. Hierzu wird von unabhängigen Sachverständigen eine Wärmebedarfsberechnung erstellt, die so ausgelegt ist, dass eine zuverlässige Fernwärmeversorgung auch in langen Kälteperioden sichergestellt ist. Der Anschlusswert wird in Kilowatt pro Jahr berechnet. Beim Anschluss an die Fernwärme wird ein Vertrag geschlossen, der diesen Wert definiert. Er ist vergleichbar mit der Dimensionierung beispielsweise einer Gastherme.

Der Verbrauch bemisst sich nach dem Wärmebedarf der Kund:innen. Bei einigen Kund:innen wird auch die Warmwasserversorgung über die Fernwärme gewährleistet. Bei diesen wird auch der Warmwasserbedarf berücksichtigt. Der Verbrauch wird nach Kilowattstunden (kWh) abgerechnet.

Die Netzverluste für 2020 belaufen sich in:

  • Garath/Benrath auf 13,7% der Wärmenetzeinspeisung

  • Innenstadt auf 7,6% der Wärmenetzeinspeisung

Wenn Sie Vermieter:in sind, verrechnen Sie die CO2-Kosten so, wie bei jeder anderen Heizung auch (einen ersten Anhaltspunkt hierfür kann das Berechnungstool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie liefern.

Sofern Ihre vermieteten Wohnungen eine Fernwärme-Etagenheizung aufweisen, tragen die Mieter:innen die CO2-Kosten selbst und haben gegen Sie als Vermieter:innen einen Kostenerstattungsanspruch nach § 6 Abs. 2 CO2KostAufG. Hier finden Sie weitere Informationen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz.

Wärmeerzeugung: Kosten der jeweiligen Erzeugung für Bereitstellung und Vorhalten der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie der Heizkessel an den Standorten Flingern und Lausward (bzw. Garath und Einbrungen). Auch Betriebs- und Instandhaltungs- sowie Brennstoffkosten finden sich in diesem Preisbestandteil wieder.

Wärmeverteilung: Kosten des jeweiligen Fernwärmenetzes in den Netzgebieten Innenstadt, Garath, Einbrungen und den Fernwärmeinseln sowie für die Durchleitung der benötigten Wärmemengen. Hinzu kommt das Entgelt für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Fernwärmeversorgungsleitungen.

Overhead: Kosten für Personal unter anderem zur Kund:innenbetreuung sowie Kosten der Abrechnung und des Messwesens (Zählerbereitstellung, -ablesung, -eichung, -wartung, etc.).

Umlagen und Abgaben: Die jeweils gültige Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG sowie das Gestattungsentgelt Fernwärme (2024: 0,0520 Ct/kWh)

Steuern: 19 % Umsatzsteuer

Bei der Abrechnung von Fernwärmekunden unterscheidet man zwischen einem Arbeits- und einem Leistungspreis. Vereinfacht zusammengefasst deckt der Leistungspreis die Kosten für Bau, Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen sowie Verwaltungskosten und Kosten des Messwesens ab. Er wird in Kilowatt berechnet. Der Arbeitspreis hingegen wird in Kilowattstunden abgerechnet und setzt sich aus den Kosten zusammen, die im direkten Zusammenhang mit dem Wärmeverbrauch stehen.

Den Mieter:innen, die mit Fernwärme versorgt werden, werden die Heizkosten in der Regel vom der Eigentümer:in über eine Nebenkostenabrechnung berechnet, die nach Wohneinheiten unterscheidet. Hierin werden Eigenschaften der Immobilie (Wohnungsgröße, energetischer Zustand, etc.) und der individuelle Verbrauch berücksichtigt. In der Regel werden die Heizkostenabrechnungen durch ein Messdienstunternehmen nach der Heizkostenverordnung (HKVO) erstellt. Je nach Beauftragung der Eigentümer:in und der Vertragsgrundlage für die Belieferung mit Fernwärme, werden diese Heizkostenabrechnungen auch durch die Stadtwerke Düsseldorf erstellt.

Der Anschlusswert bemisst sich auf der Grundlage der zu beheizenden Fläche und des energetischen Gebäudezustandes sowie des Sanierungsgrades der Immobilie. Hierzu wird von unabhängigen Sachverständigen eine Wärmebedarfsberechnung erstellt, die so ausgelegt ist, dass eine zuverlässige Fernwärmeversorgung auch in langen Kälteperioden sichergestellt ist. Der Anschlusswert wird in Kilowatt pro Jahr berechnet. Beim Anschluss an die Fernwärme wird ein Vertrag geschlossen, der diesen Wert definiert. Er ist vergleichbar mit der Dimensionierung beispielsweise einer Gastherme.

Der Verbrauch bemisst sich nach dem Wärmebedarf der Kund:innen. Bei einigen Kund:innen wird auch die Warmwasserversorgung über die Fernwärme gewährleistet. Bei diesen wird auch der Warmwasserbedarf berücksichtigt. Der Verbrauch wird nach Kilowattstunden (kWh) abgerechnet.

Der Fernwärmepreis ist abhängig davon, an welches Wärmenetz Sie angeschlossen sind. Die Netz- und Erzeugungsinfrastrukturen unterscheiden sich voneinander und verursachen verschiedene Kosten, die sich in den Preisen widerspiegeln.

Das Fernwärmenetz in Garath ist ein Drei-Leiter-System, das aus einer Rohrleitung für Raumwärme, einer Rohrleitung für Trinkwassererwärmung und einer gemeinsamen Rücklaufleitung besteht. Betrieb und Instandhaltung sind in diesem System deutlich teurer als in dem in der Innenstadt verlegten Zwei-Leiter-System, das lediglich Vor- und Rücklauf führt. Die unterschiedlichen Systeme sind in der Historie der jeweiligen Netze begründet.

Im Netz Einbrungen erfolgt die Versorgung des Inselfernwärmenetzes über zwei Gas-Heizkessel. Auch hier ist das Netz ein Zwei-Leiter-System.

Die Versorgung von Kund:innen mit Fernwärme bedeutet für die Energieversorgungsunternehmen große Investitionen in die Infrastruktur. Daher gibt es in der Regel regional begrenzt nur einen Fernwärmeanbieter. Aufgrund dieser Marktsituation macht der Gesetzgeber genaue Vorgaben, wie die Fernwärmepreise entstehen. Sie müssen sich an gesetzlichen Vorgaben orientieren.

Für die Anpassung des Fernwärmepreises über eine sogenannte Preisgleitklausel hat der Gesetzgeber klare Vorschriften gemacht. Deren Einhaltung wird sowohl von den Landes- als auch von den Bundeskartellbehörden überprüft. Für den Innenstadtbereich lassen die Stadtwerke Düsseldorf zudem ihre Preisgleitformel, also die Berechnungsmethode zur Anpassung der Fernwärmepreise, freiwillig durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewerten.

Bei Vertragsabschluss einigen sich die Vertragspartner auf einen Anschlusswert, der definiert, wie viel Fernwärme die Kund:innen brauchen, um auch in langen Kälteperioden zuverlässig heizen zu können. Diese Berechnung stellt ein unabhängiger Sachverständiger auf und der Anschlusswert ist über zehn Jahre vertraglich gesichert. Der Arbeitspreis hingegen ist abhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Kund:innen.

Jeder Fernwärmevertrag enthält zudem eine Preisgleitklausel, die formal festlegt, dass Arbeits- und Leistungspreise während der Vertragslaufzeit angepasst werden können. Der Gesetzgeber hat in dem betreffenden Regelwerk, der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVB FernwärmeV), Regeln für die Anpassung von Preisen verankert.

Die Fernwärmeversorgungsunternehmen können ihre Preise insgesamt anhand von sogenannten „Preisführungsgrößen“ anpassen. Sie orientieren sich an öffentlich zugänglichen Indizes und können so nachvollzogen werden. Die Stadtwerke Düsseldorf nutzen hierfür die folgenden Größen:

  1. Der Energiepreis nach Beschaffungspreisen

  2. Das so genannte Marktelement, das die Fernwärmepreise ins Verhältnis zum Düsseldorfer Wärmemarkt setzt. Hier wird unter anderem der Wärmepreisindex des Statistischen Bundesamtes genutzt, der auf der Website des statistischen Bundesamtes öffentlich einsehbar ist.

  3. Preise für Investitionsgüter nach dem Investitionsgüter Index des Statistischen Bundesamtes (Code 61241-0004). Dieser Index beschreibt die Erzeugerpreise der Investitionsgüterproduzenten der Energie- und Wasserversorgung. Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe.

  4. Lohnkosten abhängig vom Tarifvertrag der Ver- und Entsorgungsunternehmen.

Die Netzverluste für 2020 belaufen sich in:

  • Garath/Benrath auf 13,7% der Wärmenetzeinspeisung

  • Innenstadt auf 7,6% der Wärmenetzeinspeisung

Das hängt von der Größe der Anlage ab, die Fernwärme erzeugt. Erzeugungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung ab 20 MW nehmen bereits am europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teil. In Deutschland wurde der Europäische Emissionshandel im Treibhaus Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt. Für den Großteil des Fernwärmeversorgungsgebietes der Stadtwerke Düsseldorf, wie beispielsweise die Innenstadt und Garath, hat der neue CO2-Preis nach dem BEHG also keine Auswirkungen auf den Fernwärmepreis.

Mit der Einführung des Emissionshandels auf nationaler Ebene ab 2021 nach dem BEHG fallen auch Erzeugungsanlagen mit einer Leistung kleiner 20 MW Feuerungswärmeleistung – abhängig vom Eingangsstoff – unter den CO2-Preis. Dies betrifft in Düsseldorf lediglich kleinere Teile des Netzgebietes. Beispielsweise in Wittlaer-Einbrungen wird sich der Fernwärmepreis entsprechend der Erdgas-Einsatzkosten anteilig verändern.

Wenn Sie Vermieter:in sind, verrechnen Sie die CO2-Kosten so, wie bei jeder anderen Heizung auch (einen ersten Anhaltspunkt hierfür kann das Berechnungstool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie liefern.

Sofern Ihre vermieteten Wohnungen eine Fernwärme-Etagenheizung aufweisen, tragen die Mieter:innen die CO2-Kosten selbst und haben gegen Sie als Vermieter:innen einen Kostenerstattungsanspruch nach § 6 Abs. 2 CO2KostAufG. Hier finden Sie weitere Informationen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz.