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Energieaudit: Notbooks und Notizen am Schreibtisch

Energieaudit nach DIN EN 16247

Für einen niedrigeren Energieverbrauch

Niedrigerer Energieverbrauch & höhere Energieeffizienz: Mit der Durchführung eines Energieaudits nach DIN 16247 können Unternehmen einen wichtigen Schritt zu mehr Wirtschaftlichkeit machen. Zudem ist ein solches Audit für einige Unternehmen sogar verpflichtend.

Die Stadtwerke Düsseldorf an Ihrer Seite

Hier bekommen Sie alle Informationen zur rechtlichen Situation, den Ablauf eines Energieaudits und wie die Stadtwerke Düsseldorf Sie als erfahrener Partner unterstützen können.

Was beinhaltet das Energieaudit?

Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine „systematische Inspektion und Analyse“ des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation. Ziel ist es, Energieflüsse zu dokumentieren und Potenziale zur Energieeffizienzsteigerung zu benennen. Im Anschluss an den Status Quo werden verschiedene Optimierungsmaßnahmen in einem Bericht festgehalten und durch Wirtschaftlichkeits- und Investitionsberechnungen monetär bewertet. Dies hilft dabei zu erfassen, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rechnen (Return of Invest (ROI)).

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Gerne unterstützen wir Sie beim Energieaudit für Ihr Unternehmen! Füllen Sie einfach den nachfolgenden Fragebogen aus.

Zum Datenerhebungsbogen Energieaudit

Energiedatenmanagement: zwei Personen diskutiern am Tisch mit einem Notebook

Insgesamt hat das Energieaudit folgende Teilphasen:

  • Einleitender Kontakt

  • Auftakt-Besprechung

  • Erfassung der Daten

  • Besichtigung vor Ort

  • Analyse

  • Erstellung des Berichts

  • Abschlussbesprechung

Energieaudit: Wer ist betroffen?

Artikel 8 Absatz 4 der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) der EU-Kommission regelt, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 dazu verpflichtet sind, einen Energieaudit einzuführen. Dieser muss ab der Durchführung des ersten Energieaudits mindestens alle vier Jahre durch das Nicht-KMU wiederholt werden.

Freigestellt sind hingegen Unternehmen, die ein

  • Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder

  • validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS)

erfolgreich eingeführt haben.

Durch eine Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (bekannt als Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)), welches im April 2015 in Kraft trat, erfolgte die Umsetzung des Artikels 8.

Fünf gute Gründe: Vorteile eines Energieaudits

  • Energiekosten senken: Durch einen niedrigeren Energiebedarf sparen Sie Kosten ein.

  • Optimale Vorbereitung: Indem Sie ein das Energieaudit durchführen, schaffen Sie die technische Basis, um ein Energiemanagementsystem einzuführen.

  • Mehr Transparenz: Das Energieaudit gibt Ihnen einen Überblick über konkrete Einsparmöglichkeiten. Alle Daten zum Verbrauch auf einen Blick.

  • Steuerentlastung für KMU: Kleinere und mittlere Unternehmen, die einen Energieaudit durchführen, erhalten Steuervergünstigungen.

  • Erfahrener Partner: Mit den Stadtwerken Düsseldorf haben Sie einen erfahrenen Partner für sämtliche Energiethemen zur Seite, der Sie beim gesamten Prozess für Ihr Unternehmen unterstützt. Als anerkannter, BAFA-gelisteter Energieauditor erfüllen wir alle rechtlichen Anforderungen und unterstützen Sie ganzheitlich bei der Beratung bis hin zur Durchführung.

Kosten und Förderungen

Wie stark die Durchführung eines Energieaudits zu Buche schlägt, ist immer individuell zu bewerten. Denn die Kosten ermitteln sich anhand von

  • Anzahl der Standorte

  • Unternehmensgröße

  • Komplexität der Anlagen

Sprechen Sie uns gerne an: Unsere Energieberater:innen erstellen ein auf Ihr Unternehmen individuell zugeschnittenes Angebot.

Da das Energieaudit für Nicht-KMU gesetzlich verpflichtet ist, gibt es keine Fördermöglichkeiten.

Rundum gut beraten

Unsere Energieberatung ist telefonisch für Sie erreichbar:

Montag bis Freitag: 9 – 15 Uhr

0211-821 212 1

oder per E-Mail:

Durchführung wird überprüft

Energie sparen lohnt sich: Ein Taschenrechner in Nahaufnahme

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist dazu beauftragt, Energieaudits stichprobenartig zu überprüfen. Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, einen solchen Audit durchzuführen, dies aber bisher nicht durchgeführt haben, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Unternehmen. Dies ist der Fall, wenn das Energieaudit:

  • nicht,

  • nicht richtig,

  • nicht vollständig,

  • nicht rechtzeitig

  • durchgeführt wurde, oder wenn ein Unternehmen wahrheitswidrig behauptet, ein KMU zu sein.

Reagieren Sie frühzeitig: Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN 16247.