Was beinhaltet das Energieaudit?
Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine „systematische Inspektion und Analyse“ des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation. Ziel ist es, Energieflüsse zu dokumentieren und Potenziale zur Energieeffizienzsteigerung zu benennen. Im Anschluss an den Status Quo werden verschiedene Optimierungsmaßnahmen in einem Bericht festgehalten und durch Wirtschaftlichkeits- und Investitionsberechnungen monetär bewertet. Dies hilft dabei zu erfassen, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rechnen (Return of Invest (ROI)).
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Gerne unterstützen wir Sie beim Energieaudit für Ihr Unternehmen! Füllen Sie einfach den nachfolgenden Fragebogen aus.
Energieaudit: Wer ist betroffen?
Artikel 8 Absatz 4 der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) der EU-Kommission regelt, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 dazu verpflichtet sind, einen Energieaudit einzuführen. Dieser muss ab der Durchführung des ersten Energieaudits mindestens alle vier Jahre durch das Nicht-KMU wiederholt werden.
Freigestellt sind hingegen Unternehmen, die ein
Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS)
erfolgreich eingeführt haben.
Durch eine Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (bekannt als Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)), welches im April 2015 in Kraft trat, erfolgte die Umsetzung des Artikels 8.
Kosten und Förderungen
Wie stark die Durchführung eines Energieaudits zu Buche schlägt, ist immer individuell zu bewerten. Denn die Kosten ermitteln sich anhand von
Anzahl der Standorte
Unternehmensgröße
Komplexität der Anlagen
Sprechen Sie uns gerne an: Unsere Energieberater:innen erstellen ein auf Ihr Unternehmen individuell zugeschnittenes Angebot.
Da das Energieaudit für Nicht-KMU gesetzlich verpflichtet ist, gibt es keine Fördermöglichkeiten.
Rundum gut beraten
Unsere Energieberatung ist telefonisch für Sie erreichbar:
Montag bis Freitag: 9 – 15 Uhr
oder per E-Mail:
Durchführung wird überprüft
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist dazu beauftragt, Energieaudits stichprobenartig zu überprüfen. Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, einen solchen Audit durchzuführen, dies aber bisher nicht durchgeführt haben, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Unternehmen. Dies ist der Fall, wenn das Energieaudit:
nicht,
nicht richtig,
nicht vollständig,
nicht rechtzeitig
durchgeführt wurde, oder wenn ein Unternehmen wahrheitswidrig behauptet, ein KMU zu sein.
Reagieren Sie frühzeitig: Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN 16247.