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Energierechtliche Informationen Strom

Allgemeine Informationen für Haushaltskund:innen zu Vertragsbestimmungen außerhalb der Grundversorgung gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Energiewirt­schaftsgesetz (EnWG)

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EnWG:

Der Vertrag ist nicht befristet. Er hat jeweils produktspezifische Mindestvertragslaufzeiten zwischen 2 Wochen und 12 Monaten bzw. bei Gewerbekundenprodukten bis zu 18 Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag automatisch bis zur Kündigung weiter. Die Kündigungsfrist ist produktspezifisch und beträgt maximal 4 Wochen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus bestehen keine vertraglichen Rücktrittsrechte.

Preisänderungen durch die SWD AG erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestim­mung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung wirksam, die mindestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 3 der Allgemeinen Stromlieferbedingungen.

Künftige Änderungen der Umsatz- und/oder des Steueranteils gemäß Stromsteuergesetz können ohne Ankündigungsfrist und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit i.S.d. § 11 Abs. 3 AGB an den Kunden weitergegeben werden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 3 AGB.

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EnWG:

Gegenstand des Vertrages ist die Belieferung von Kund:innen mit elektrischer Energie an die im Vertrag genannte Lieferanschrift durch die SWD AG. Die Stromlieferung erfolgt aus­schließ­lich an natürliche Personen zur Abdeckung ihres privaten Haushaltsbedarfs. Für Gewerbe­kunden erfolgt die Belieferung ausschließlich zur Abdeckungen des Strombedarfs zum gewerblichen Gebrauch, sofern keine Leistungsmessung beim Kunden installiert ist und die zur Verfügung gestellte Jahresarbeit unter 100.000 kWh liegt.

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EnWG:

Der Kunde hat die Möglichkeit, am Bankeinzug mittels SEPA-Lastschrifverfahren von einem inländischen Konto teilzunehmen oder fällige Abschlags- oder Rechnungsbeträge selbst zu überweisen.

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 EnWG:

Die SWD AG haften nur für Schäden durch eine Unterbrechung der Stromversorgung, wenn die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der Lieferunterbrechung nach § 10 AGB beruht. Für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßig­keiten in der Anschlussnutzung bzw. Belieferung erleidet, haften nicht die SWD AG, sondern der jeweilige Netzbetreiber. Der jeweilige Netzbetreiber ist kein Erfüllungsgehilfe der SWD AG. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 6 AGB.

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EnWG:

SWD AG werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich durchführen. Wartungsdienste werden nicht angeboten.

Informationen zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EnWG:

Aktuelle Informationen über die geltenden Preise sind im Internet unter www.swd-ag.de unter dem Link Privatkunden erhältlich.

Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung

Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie an unser Haus per Post (Stadt­werke Düsseldorf AG, Höherweg 100, 40233 Düssel­dorf), telefonisch (0211 / 821 821) oder per Email (info@swd-ag.de) richten.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 141 516 oder 01805 101000 – Bundesweites Infotelefon
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
E-Mail: verbraucherservice@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten für die Bereiche Elektrizität und Gas kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden (§ 111 b EnWG). Voraussetzung dafür ist, dass unser Haus kontaktiert und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Die Stadtwerke Düsseldorf AG sind verpflichtet, an einem entsprechenden Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Darüberhinaus können Verbraucher eine internetgestützte Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen nutzen, die die Europäische Kommission unter dem Link ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung steht.