Trinkwasserverordnung
Die Qualität des Leitungswassers ist unter anderem in der Trinkwasserverordnung gesetzlich geregelt. Auch hier steht die Gesundheit an erster Stelle: So darf Trinkwasser keine krankheitserregenden Mikroorganismen enthalten und sollte eine Mindestkonzentration an Mineralstoffen, wie Calcium und Magnesium enthalten. Die gelösten Calcium- und Magnesiumverbindungen sowie weitere Mineralstoffe machen die sogenannte Wasserhärte aus. Sie ist naturgemäß von Quelle zu Quelle unterschiedlich und die Wasserhärte variiert demnach regional. Das Düsseldorfer Wasser besitzt einen pH-Wert von circa 7,5 und liegt mit circa 14,8 Grad deutscher Härte (dH) im Härtebereich „hart“. Der Härtegrad spielt zum Beispiel bei der Dosierung des Waschmittels eine Rolle. Der Nitratgehalt des Düsseldorfer Trinkwassers liegt mit dem Analysewert von 12,4 mg/l deutlich unter der Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung (50 mg/l). Das unerwünschte Nitrit ist nicht nachweisbar. Welche Inhaltsstoffe sonst noch im Düsseldorfer Trinkwasser enthalten sind, erfahren Sie in der aktuellen Trinkwasseranalyse der Stadtwerke Düsseldorf.
Trinkwasserbrunnen
Sprudelnde Erfrischung für unterwegs: An den öffentlichen Trinkwasserbrunnen der Stadtwerke in Düsseldorf können sich Spaziergänger, Sportler und alle anderen Durstigen kostenlos erfrischen.
Qualitätssicherung bis zum Hausanschluss
Zum einen trägt der Wasserversorger die Verantwortung, dass das Leitungswasser in einwandfreiem Zustand von seinem Verteilungsnetz zum Hausanschluss der Kund:innen gelangt. Von da an trägt allein der Hauseigentümer die Verantwortung dafür, dass aus jeder Zapfstelle des Hausanschlusses qualitativ einwandfreies Wasser fließt. Kund:innen sollten daher im Zweifel den Vermieter nach Material und Beschaffenheit der Wasserleitungen fragen.