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Strompreis: Eine Frau hört Musik über Kopfhörer von einem Tablet

Strompreis

Informationen rund um Ihren Strompreis

Ein Strompreis – viele Komponenten. So lässt sich vereinfacht die Zusammensetzung Ihres Strompreises erklären. Staatliche Abgaben und Umlagen machen heute einen Großteil des Strompreises aus. Um welche es sich dabei genau handelt, warum das so ist und wie die Entwicklung des Preises aussieht, erfahren Sie hier.

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kWh

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Der Strompreis – eine erste Definition

Beim Strompreis handelt es sich um das Entgelt, das Verbraucher:innen für die Belieferung von elektrischer Energie an ihren Stromanbieter bezahlen. Die zu zahlenden Kosten variieren und setzen sich aus Arbeitspreis (in ct/kWh) und Grundpreis (in Euro/Jahr) zusammen. Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus mehreren Teilen zusammen:

  • 27 % Netzentgelte
    Entgelte des Netzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen, wie Messstellenbetrieb und Messung.

  • 44 % Strombeschaffung, Vertrieb, Service
    Anteil des Energieversorgers für den Einkauf oder die Erzeugung von Strom, den Vertrieb und Serviceleistungen.

  • 29 % Steuern, Abgaben und Umlagen
    Dabei handelt es sich um staatlich veranlasste Preisbestandteile, auf die die Stadtwerke Düsseldorf keinen Einfluss haben.

Geldmünzen neben einem Haus aus Bauklötzen © sakchai vongsasiripat / Moment via Getty Images

Beschaffungsstrategien der Stadtwerke Düsseldorf

Jedes Energieversorgungsunternehmen hat seine eigene Strategie, mit welcher es die Beschaffung für seine Bestandskunden sicherstellt. Das heißt, die Energie wird am Großhandelsmarkt zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlichen Teilmengen eingekauft. Das führt dazu, dass die Kosten zu einem bestimmten Zeitpunkt unterschiedlich hoch sind.

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Beschaffungsstrategien von Energieversorgern | Stadtwerke Düsseldorf

Steuern, Abgaben und Umlagen – Die Zusammensetzung des Strompreises im Detail

Wie hoch der Strompreis für eine Kilowattstunde (kWh) genau ist, hängt vom gewählten Tarif bei Ihrem Energieversorger (Grundversorger oder alternativer Stromanbieter) und Ihrer Region ab.

Im Jahr 2024 liegt der durchschnittliche Strompreis für Haushalte in Deutschland bei etwa 41,35 Cent pro kWh. Das bedeutet eine deutliche Senkung gegenüber dem Höchststand von 45,73 Cent im Jahr 2023, was vor allem durch gesunkene Beschaffungs- und Vertriebskosten ermöglicht wurde. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 betrug der durchschnittliche Strompreis noch 31,81 Cent pro kWh, damals wurde erstmals die Grenze von 30 Cent pro kWh überschritten. Besonders im Jahr 2022 waren die Preise für Erdgas und Strom stark angestiegen und erreichten teilweise das Zehnfache der Preise von 2020 und 2021.

Zusammensetzung 2024

Die Angaben beziehen sich auf Kund:innen mit Standard-Last-Profil (SLP), das sind in der Regel Haushalte und Gewerbetreibende mit einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh.

*durchschnittliche Konzessionsabgabe, variiert je nach Gemeindegröße. Quelle: BDEW; Angaben bei einem Verbrauch von 3.500 kWh/Jahr; Stand: 07/2024

Die Stromsteuer, auch „Ökosteuer“ genannt, wird auf der Grundlage des Stromsteuergesetztes (StromStG) auf den Verbrauch von elektrischem Strom erhoben. Sie wurde bereits 1999 zur Förderung klimapolitischer Ziele und zur Senkung der Lohnnebenkosten eingeführt. Seit 2003 beträgt der Regelsatz 2,05 ct/kWh.

Die Konzessionsabgabe geht von Stromnetzbetreibern an Kommunen für die Einräumung von Wegerechten, zum Beispiel für das Verlegen und den Betrieb von Stromleitungen in ihrem Hoheitsgebiet. Sie hängt von der Einwohnerzahl des jeweiligen Ortes ab und bemisst sich anhand der Konzessionsabgabenverordnung.

Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen, sollten entlastet werden, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern. Daher zahlen bestimmte stromintensive Unternehmen (meist kleine und mittlere Gewerbe- oder Industriebetriebe) individuelle oder niedrigere Netzentgelte an die Netzbetreiber. Die Netzbetreiber lassen sich diese Sonderkundenumlage über den Strompreis erstatten.

Kraftwärme-Kopplung (KWK) bezeichnet die gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme am Ort des Verbrauchs. Weil diese Art der Energieerzeugung äußerst effizient ist, wird sie von staatlicher Seite gefördert – mit einer Umlage, die Betreiber von testierten KWK-Anlagen erhalten. Die Förderung findet gemäß des derzeit gültigen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) statt.

Können Windparks auf See nicht rechtzeitig an die Stromnetze an Land angeschlossen werden, entstehen für die Netzbetreiber Kosten, die sie nicht selbst verschuldet haben. Die Offshore-Haftungsumlage nach §17 f des Energiewirtschaftsgesetzes deckt daher Schadensersatzkosten für Netzbetreiber durch Verzögerungen oder Ausfälle bei der Netzanbindung von Windparks auf See.

Für die Bereitstellung der Energie wird vom Staat 19 Prozent Mehrwertsteuer, auch bekannt als Umsatzsteuer, auf den Netto-Preis zahlreicher Produkte und Dienstleistungen erhoben. Also auch auf alle Abgaben und Umlagen.

Diagramm zur Strompreisentwicklung von 2012 bis 2023
Diagramm zur Strompreisentwicklung von 2006 bis 2019

Die Stadtwerke Düsseldorf als Ihr Stromanbieter

Die Stadtwerke Düsseldorf sind Ihr Grundversorger in Düsseldorf und bieten Ihnen bereits seit über 150 Jahren zuverlässig Strom und Gas an. Wir sind überregional tätig und verstehen uns als verlässlicher und moderner Stromanbieter mit günstigen Preisen und guten Testergebnissen.

Unsere Stromtarife sind modern, individuell und umweltbewusst. Der Strom der Stadtwerke Düsseldorf ist sogar grüner als der Bundesdurchschnitt: Circa ein Drittel unseres Stroms erzeugen wir durch eigene Erdgaskraftwerke mittels umweltfreundlicher Verfahren. Besonders mit den Düsselstrom Tarifen sind Sie jederzeit bestens ausgestattet. Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick und lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen.

Ökostrom: Solaranlagen und Windkraft

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Immer mehr Menschen setzen auf die grüne Alternative aus der Steckdose. Denn der aus erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind oder Wasser gewonnene Strom bietet viele Vorteile. So kommt er vollkommen ohne Kernkraft aus, schont fossile Brennstoffe wie Kohle und Erdöl und reduziert dabei den Ausstoß an klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2). Unser TÜV-zertifizierter Ökostrom schont also Ihr Portemonnaie und gleichzeitig die Umwelt.

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Häufige Fragen rund um den Strompreis

Die unterschiedlichen Strompreise entstehen insbesondere durch die verschiedenen regional geltenden Netznutzungsentgelte und Konzessionsabgaben, die je nach Gemeindegröße unterschiedlich hoch ausfallen.

Der Strompreis steigt vor allem durch gestiegene Kosten für Energierohstoffe und durch notwendige Investitionen in das Stromnetz, um die Energiewende zu unterstützen. Es wird davon ausgegangen, dass die Netzentgelte zukünftig steigen werden. Auch staatliche Steuern und Abgaben tragen erheblich dazu bei, dass die Preise für die Verbraucher weiter anziehen.

In der Regel werden Strompreise für private Haushalte in Brutto angegeben. Sie beinhalten alle Abgaben und Steuern. Sollten doch einmal Netto-Preise ausgewiesen sein, wird noch eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinzugerechnet.

Strompreise erscheinen Ihnen als Verbrauchskund:in für gewöhnlich in einem Grundpreis und in einem Arbeitspreis. Die Grundgebühr ist ein fester Betrag, der je nach Anbieter monatlich oder jährlich anfällt. Der Arbeitspreis, der von den Stromanbietern in Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben wird, stellt die variable Preiskomponente dar. Wieviel Sie letztendlich zahlen müssen, lässt sich berechnen, indem Sie die jährliche Grundgebühr durch Ihren Jahresverbrauch in kWh teilen und den Arbeitspreis des Anbieters addieren. So errechnen Sie die Kosten pro Kilowattstunde.

Wichtig: Beachten Sie, dass die monatlichen Abschlagszahlungen Schätzwerte sind und nicht den letztendlichen Jahres(strom)kosten entsprechen. Der hängt nämlich immer von Ihrem tatsächlichen Stromverbrauch ab.

Möchten Sie Ihren Stromkosten weiter auf den Grund gehen und ermitteln, wie Sie Energiefresser identifizieren sowie Energie einsparen können, ist unser Stromkostenrechner genau das richtige Tool für Sie. Damit stellen Sie kurzerhand fest, ob Ihr Stromverbrauch zu hoch ist und was Sie dagegen tun können.

Der Strommarkt hat unzählig viele Stromtarife verschiedener Anbieter zu bieten, sodass alle Verbraucher:innen das passende Angebot mit den bestmöglichen Konditionen für sich finden kann. Es gibt nicht den einen günstigsten Strompreis, da die zu zahlende Grundgebühr und der Arbeitspreis auch von der Menge der bezogenen Energie abhängig ist. Welcher Stromanbieter zu Ihnen passt und Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden kann, lässt sich mithilfe eines Strompreisvergleiches ermitteln. Dazu brauchen Sie die Tarife mittels Tariffinder unter Angaben Ihrer Postleitzahl und Ihrem Jahresverbrauch (als Alternative einfach die Haushaltsgröße angeben) nur gegeneinander abwägen.

Um den für Sie am besten erscheinenden Stromtarif mit dem besten Strompreis zu ergattern, ist es wichtig, dass Sie ein Auge auf die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist, eine mögliche Vertragsverlängerung sowie eine Preisgarantie haben.

Wählen Sie beim Strompreisvergleich am besten einen Vertrag mit kurzer Laufzeit. Die vereinbarte Laufzeit kann aber dennoch bis zu 24 Monate betragen. Auch die Kündigungsfrist sollte kurz sein. Bei vier Wochen Kündigungsfrist haben Sie meist noch flexibel die Möglichkeit, jederzeit und kurzfristig einen anderen Stromanbieter zu suchen und zu einem günstigeren Strompreis zu wechseln.

Die Preisgarantie ist dafür da, dass der neue Strompreis nicht kurz nach einem Anbieterwechsel wieder steigt. So wird der Preis über eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben. Doch Achtung: Lesen Sie immer das Kleingedruckte, denn oft ist eine Preisgarantie mit gewissen Einschränkungen verbunden.

Eine Mitteilung zur Stromerhöhung muss mindestens sechs Wochen vor dem Eintrittsdatum bei Ihnen ankommen, sofern es sich um die Grundversorgung handelt. Werden Sie außerhalb der Grundversorgung mit Strom beliefert, hängt die Frist von der AGB-Regelung ab. Hier erhalten Sie mindestens einen Monat im Voraus Bescheid. Aus dem Schreiben sollte klar hervorgehen, wann und in welchem Umfang die Preiserhöhung durchgesetzt wird. Ihr Anbieter sollte begründen können, warum die Kosten erhöht werden.

Zudem haben Sie ein Recht auf Sonderkündigung – hierfür sollte ein Hinweis im Schreiben enthalten sein.

Haben Sie kein Schreiben vor der Preiserhöhung erhalten, sollten sie schnell handeln. Denn erhöht ihr Stromversorger die Preise unbegründet und ohne Vorwarnung ist das ein Zeichen dafür, dass Sie einen Anbieterwechsel zu sichereren Konditionen in Angriff nehmen sollten.

Wenn Sie nach einer Preiserhöhung den Stromanbieter wechseln möchten, ist das ganz einfach möglich. Meist können Sie über einen Stromrechner einen besseren Tarif unter Angaben Ihrer Postleitzahl sowie Ihres Jahresverbrauchs ermitteln und diesen dann bestellen. Innerhalb des Vorgangs können Sie dann in der Regel angeben, ob Sie einen Anbieterwechsel vornehmen möchten. Entscheiden Sie sich für die Stadtwerke Düsseldorf, übernehmen wir den weiteren Papierkram für Sie.

Am 01. Januar 2021 wurde die CO2-Steuer eingeführt. Somit steigen die Kosten für Unternehmen für jede verbrauchte Tonne Kohlendioxid sowie die Heizstoff- und Kraftstoffpreise für die Endverbraucher:innen. Die Maßnahme soll einen Anreiz zur vermehrten Nutzung von erneuerbaren Energien dienen und gleichzeitig die CO2-Emissionen reduzieren. Um eine Mehrbelastung auszugleichen, sollen dafür die Strompreise gesenkt werden. Um wieviel genau, hängt dabei von der Höhe der Einnahme der CO2-Steuer ab.

Eine Frau mit Headset im Kundenzentrum im Gespräch

Sie haben weitere Fragen zum Strompreis?

Sie haben Fragen zu Themen wie Strompreis pro kWh oder Strompreisen allgemein? Ihre Stadtwerke Düsseldorf informieren Sie kompetent und umfassend. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen unser Kontaktformular. Außerdem finden Sie auf Ihrer Stromrechnung alle Strompreisbestandteile detailliert erklärt.

Unsere Service-Hotline ist für Sie an 365 Tagen im Jahr für Sie da:

  • Montag bis Freitag: 8 - 20 Uhr

  • Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen (NRW): 8 – 16 Uhr

0211-821 821

Energierechtliche Informationen

Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge die Bereiche Elektrizität betreffend, ist unser Unternehmen zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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