Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?
Im November 2019 wurde das Gesetz vom Gesetzgeber verabschiedet. Es ist die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel und führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen, soweit sie nicht vom europäischen Emissionshandel (European Emissions Trading Scheme: das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS) erfasst sind. Es wurde im Jahr 2020 noch einmal überarbeitet, weil sich Bund und Länder darauf verständigten, den von der Bundesregierung vorgesehenen Preispfad zu erhöhen.
Im Oktober 2022 erfolgte eine Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Die CO2- Abgabe für kohlenstoffhaltige Brenn- und Kraftstoffe steigt langsamer an als bisher geplant. 2023 ist zudem gar keine Erhöhung vorgesehen.
Warum wurde das BEHG verabschiedet?
Ziel des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist es, einen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz zu leisten, um den Umstieg auf erneuerbare Energien im Wärmemarkt zu fördern. Der Grundgedanke dahinter: Durch Einführung eines Kohlenstoffdioxidpreises soll der Verbrauch und somit die Emissionen verringert werden.
Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen zum Teil an Bürger:innen und Betriebe zurückgegeben werden (z. B. über ein höheres Wohngeld, eine höhere Pendlerpauschale oder die Senkung der EEG-Umlage). Die Einnahmen, die in den Bundeshaushalt fließen, sollen weiteren Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen zugutekommen.
Wie hoch ist der CO2-Preis?
Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz sieht folgende Preise für eine Tonne CO2-Emissionen vor:
2021 | |
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Euro pro Tonne CO2 (nach den Änderungen) | 25 |
2022 | |
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Euro pro Tonne CO2 (nach den Änderungen) | 30 |
2023 | |
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Euro pro Tonne CO2 (nach den Änderungen) | 30 |
2024 | |
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Euro pro Tonne CO2 (nach den Änderungen) | 45 |
2025 | |
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Euro pro Tonne CO2 (nach den Änderungen) | 55 |
Der CO2 Preis beträgt in 2024 0,816 ct/kWh. Ab dem Jahr 2026 wird stufenweise der freie Handel der CO2-Zertifikate eingeführt, das heißt, der Preis wird sich in einem Markt bilden, in dem CO2-Zertifikate von Energieversorgern verkauft und gekauft werden können. Die Preisentwicklung für diesen Zeitraum wird von Angebot und Nachfrage bestimmt werden und lässt sich derzeit nicht voraussagen.
Modernisierung nie so sinnvoll wie jetzt
Für Sie als Verbraucher:in können die Auswirkungen aus dem BEHG eine Chance sein. Es wird Zeit, energieineffiziente Heizanlagen gegen neue Heizsysteme auszutauschen – um so weniger Erdgas zu verbrauchen und weniger CO2 –Emissionen zu produzieren. Die Stadtwerke Düsseldorf bieten hierfür eine attraktive Lösung: Mit einer Wärmepumpe beheizen Sie Ihr zuhause mit einer modernen Heiztechnik.
Wohnen Sie in Düsseldorf? Dann informieren Sie sich zusätzlich zu den Möglichkeiten der Fernwärme. Viele Stadtteile der Landeshauptstadt sind an unser Fernwärmenetz angeschlossen und ermöglichen es so, ökologisch und ökonomisch zu heizen. Jetzt mehr zur Fernwärme erfahren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der CO2-Preis wird ähnlich wie Abgaben oder Steuern in die Energiepreise eingerechnet. Das kann zu steigenden Energiepreisen führen. Dieser Preisbestandteil ist vom Energieversorger nicht frei zu gestalten, sondern gesetzlich vorgegeben.
Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt, jedoch steigt die CO2-Abgabe durch die Novellierung im Herbst 2022 langsamer als bisher vorgegeben. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz sieht folgende Preise für eine Tonne CO2-Emissionen vor:
Rechnet man den Preis von Euro pro Tonne CO2 auf eine Kilowattstunde Erdgas um, bedeutet dies einen zusätzlichen Preis von ca. 0,54 Cent/kWh (brutto) für das Jahr 2021.
Der CO2 Preis stieg von 2021 auf 2022 von 0,455 auf 0,546 um 0,091 ct/kWh (netto) und wird für das Jahr 2023 auf diesem Niveau bleiben. Ab dem Jahr 2026 wird stufenweise der freie Handel der CO2-Zertifikate eingeführt. Das heißt, der Preis wird sich in einem Markt bilden, in dem CO2-Zertifikate von Energieversorgern verkauft und gekauft werden können. Die Preisentwicklung für diesen Zeitraum wird von Angebot und Nachfrage bestimmt werden und lässt sich derzeit nicht voraussagen.
Das hängt von der Größe der Anlage ab, die Fernwärme erzeugt. Erzeugungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung ab 20 MW nehmen bereits am europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teil. In Deutschland wurde der Europäische Emissionshandel im Treibhaus Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt. Für den Großteil des Fernwärmeversorgungsgebietes der Stadtwerke Düsseldorf, wie beispielsweise die Innenstadt und Garath, hat der neue CO2-Preis nach dem BEHG also keine Auswirkungen auf den Fernwärmepreis.
Mit der Einführung des Emissionshandels auf nationaler Ebene ab 2021 nach dem BEHG fallen auch Erzeugungsanlagen mit einer Leistung kleiner 20 MW Feuerungswärmeleistung – abhängig vom Eingangsstoff – unter den CO2-Preis. Dies betrifft in Düsseldorf lediglich kleinere Teile des Netzgebietes. Beispielsweise in Wittlaer-Einbrungen wird sich der Fernwärmepreis entsprechend der Erdgas-Einsatzkosten anteilig verändern.
Ja, Gas wird auch zukünftig ein sicherer Teil des Energiesystems und ein Energieträger sein, der als Partner der Erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele beiträgt und dabei maßgeblich die Bedürfnisse und Anforderungen der Kund:innen erfüllt.
Im Neubau bietet Erdgas in Kombination mit Erneuerbaren Energien eine vergleichsweise kostengünstige Option der umweltschonenden Energieversorgung.
Im Bestand wird jede zweite Wohnung mit Erdgas beheizt und ermöglicht so bezahlbare und komfortable Wärmeversorgung mit relativ geringen CO2-Emissionen – Voraussetzung, die Heizanlage ist effizient.
Wussten Sie, dass wir auch einen Grüngastarif anbieten? Weitere Infos hierzu gibt es unter Bioerdgas.
Der Stromverbrauch ist nicht betroffen, da elektrische Energie im BEHG nicht berücksichtigt ist.
Unternehmen oder Personen, die mit Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas oder Erdgas heizen oder Auto fahren, müssen nicht selbst am nEHS teilnehmen. Das müssen nur die sogenannten Inverkehrbringer der Brennstoffe, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die nach dem Energiesteuergesetz verpflichtet sind, Energiesteuer zu zahlen.