Die Inhalte des Messstellenbetriebsgesetzes
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist ein Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende. Es regelt die Einführung digitaler Stromzähler (anstelle der bisher in Haushalten eingesetzten Stromzähler), bündelt Regelungen zur Messung und beschreibt Rechte und Pflichten zum Messstellenbetrieb. Es regelt des Weiteren technische Anforderungen und die sichere Datenkommunikation im intelligenten Stromnetz.
Die wichtigsten Aspekte des Gesetzes sind:
Das Gesetz regelt, wer für den Einbau und den Betrieb der Zähler zuständig ist.
Das Gesetz legt Einbauverpflichtung und Preisobergrenzen für den grundzuständigen Messstellenbetreiber fest.
Das Gesetz regelt ausführlich Datenerhebung und Datenverwendung. Das heißt für Sie: Die Sicherheit Ihrer Daten ist gewährleistet.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Das Messstellenbetriebsgesetz regelt den Einbau, den Betrieb und die Wartung der digitalen Stromzähler. Zudem legt es fest, wie mit den ab- und ausgelesenen Daten umgegangen wird.
Der Messstellenbetreiber ist für den Einbau, den Betrieb und die Wartung Ihres digitalen Zählers zuständig. Darüber hinaus kümmert er sich auch um etwaige Datenübertragung der gemessenen Werte.
Der Netzbetreiber ist für das Stromnetz und seinen ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Er übernimmt die Wartung der Leitungen und leitet den Strom im Auftrag des Stromlieferanten zum Endverbraucher. Für die Nutzung des Stromnetzes bezahlt der Stromlieferant den Netzbetreiber.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) definiert mit dem Schutzprofil (BSI-CC-PP-0073) die Mindestanforderungen, die ein Smart Meter Gateway im Einsatz erfüllen muss. Geräte werden auf diese Anforderungen hin geprüft und erhalten nach dem Bestehen ein Zertifikat, das nachweist, dass das Gerät das Schutzziel erfüllt.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt, welche Partei welche Daten zu welchem Zweck erhält und wann diese zu löschen sind. Die Übermittlung erfolgt sicher verschlüsselt ausschließlich zu energiewirtschaftlich dringend notwendigen Zwecken. Weiterer Datenverkehr bedarf Ihrer Zustimmung.
Damit Ihre Daten sicher bleiben, entwickelt das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheitsstandards ständig weiter.