Was genau ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis, umgangssprachlich auch "Energiepass" genannt, ist gewissermaßen der „energetische Perso fürs Haus“. Anhand einer übersichtlichen Farbskala und Detailwerten informiert er über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Dabei enthält der Ausweis insbesondere
Angaben zu dem Heizenergieverbrauch oder Heizenergiebedarf
sowie wichtige Energiekennwerte
Für potenzielle Mieter oder Käufer ist es so einfacher, die zu erwartenden Heizkosten einer Immobilie einzuschätzen.
Generell gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis, der auf vergangenen Verbrauchsdaten beruht sowie den Bedarfsausweis, der den berechneten Energiebedarf aufzeigt und generell für Neubauten ausgestellt wird. Beide Ausweise sind 10 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden.
Der „Energiepass“ ist keine neue Erfindung. Schon seit 2009 sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, potenziellen Käufern, Mietern oder Pächtern einen Energieausweis vorzulegen. Das gilt auch für Besitzer von Eigentumswohnungen. Der Energieausweis wird jedoch nicht für einzelne Wohneinheiten, sondern immer nur für ein gesamtes Gebäude ausgestellt.
Welche Energieausweise gibt es?
Verbrauchsausweis
Die Energieausweisarten unterscheiden sich in erster Linie nach ihrer Berechnungsgrundlage. So liegt dem Verbrauchsausweis der tatsächliche Energieverbrauch der Wohn- und Nichtwohngebäuden zugrunde. Um eine Kennzahl zu ermitteln, werden die Verbräuche der letzten drei Abrechnungsperioden herangezogen. Experten geben allerdings zu bedenken, dass sich das Verfahren stark am individuellen Nutzerverhalten orientiert.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis hat einen nutzerunabhängigen Ansatz. Er basiert im Wesentlichen auf Berechnungen zur Beschaffenheit der Gebäudehülle und der vorhandenen Heizungstechnik. Daher geben die Kennwerte des Bedarfsausweises zuverlässige Aussagen über den Energiebedarf. Dieser Energieausweis wird für Neubauten oder für Wohngebäude ausgestellt, die aufgrund ihrer Anzahl der Wohneinheiten und ihres Baujahres, keinen Verbrauchsausweis erhalten können.
Diesen Energieausweis benötigen Sie
Ob Sie als Verkäufer:in/Vermieter:in einen verbrauchsorientierten oder einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigen, ist abhängig vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten. Bei älteren Mehrfamilienhäusern ist der verbrauchsorientierte Energiepass nur dann zulässig, wenn sie mindestens fünf Wohneinheiten haben. Für Neubauten hingegen werden aufgrund der noch nicht vorhandenen Energiekennwerte nur Bedarfsausweise ausgestellt.
Für Immobilien mit Datum der Bauantragsstellung ab dem 1. November 1977 oder für sanierte Immobilien mit einem Nachweis über die Einhaltung der Wärmeschutzverordnung von 1977 ist der Verbrauchsausweis auch bei weniger als fünf Wohneinheiten zulässig.
Den Energieausweis verstehen
Trotz der einfach lesbaren Farbskala kann es schwerfallen, alle Angaben zu verstehen. Der gesamte Energieausweis besteht aus fünf Seiten – egal, ob es sich um einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis handelt. Die erste Seite fasst allgemeine Informationen zum Haus zusammen, beispielsweise die Adresse und das Baujahr.
Abhängig vom gewählten Berechnungsverfahren findet sich die Farbskala auf der zweiten (bedarfsorientierter Energieausweis) oder auf der dritten Seite (verbrauchsorientierter Energieausweis). Die Werte im grünen Bereich zeichnen Objekte mit einem niedrigen Energieverbrauch (z.B. Niedrigenergiehäuser) aus, Immobilien mit einem höheren Energieverbrauch finden sich im roten Bereich der Skala wieder. Mit dieser vereinfachten Darstellung ist es aber noch nicht getan: Unterhalb der Kategorien A+ bis H geben Zahlen Aufschluss darüber, wie hoch der berechnete Bedarf einer Immobilien Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr ist bzw. wie viel Heizenergie im Betrachtungszeitraum in der Immobilie verbraucht wurde.
Der Bandtacho reicht von 0 bis >250 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Bei älteren Energieausweisen kann der Bandtacho bis 400 kWh pro Quadratmeter und Jahr anzeigen.
Zusätzlich wird das Gebäude einer Effizienzklasse von A+ bis H zugeordnet (ähnlich wie bei Elektro- und Haushaltsgeräten).
Die zwei Pfeile oberhalb und unterhalb der Skala greifen zwei wesentliche Nenngrößen auf: Den Endenergie- und den Primärenergiebedarf. Der Endenergiebedarf ist die Energie, die für Heizung und Warmwasser pro Jahr angesetzt wird. Dementsprechend gilt: Je kleiner der Wert, desto besser. Mit dem Primärenergiebedarf ist es anders: Er verrät, wie viel Primärenergie in Wärme umgewandelt werden muss, um die benötigte Energiemenge im Haus bereitzustellen. Jedem Energieträger – beispielsweise Gas, Strom oder Öl – wird dabei ein Faktor zugeordnet, der den gesamten Primärenergiebedarf des Gebäudes beeinflusst. Erneuerbare Energien und die Fernwärme in der Düsseldorfer Innenstadt werden mit dem Faktor 0 bewertet.
Beim Verbrauchsausweis zeigt die Skala nicht den Bedarf, sondern den Verbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr von Primär- und Endenergie an. Als Grundlage für den Endenergieverbrauch dient der Verbrauch der vergangenen drei Jahre. Daraus wird ein Durchschnittswert gebildet. Dementsprechend hängt der Wert stark vom individuellen Verhalten der Bewohner ab. Der Primärenergiewert berücksichtigt auch bei dieser Ausweisvariante, welcher Energieträger eingesetzt wurde.
Bei den Stadtwerken informieren und Energieausweis erstellen lassen
Wer darf einen Energieausweis ausstellen? Was kostet ein Energieausweis? Kann ich einen Energieausweis online beantragen? – Fragen, die sich viele Immobilien-Verkäufer:innen und Vermieter:innen stellen. Grundsätzlich werden Energieausweis von zertifiziertem Fachpersonal erstellt. Das können Architekten, Innenarchitekten, Schornsteinfeger, Bauingenieure oder Energieberater:innen sein, die eine Ausstellungsberechtigung besitzten.
Auch die Energieberatung der Stadtwerke Düsseldorf stellt Energieausweise aus und hilft Ihnen gerne weiter. Für Informationen oder eine Anfrage zum bedarfsorientieren Energieausweis nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Einen verbrauchsorientierten Energieausweis für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude können Sie direkt auf unserer entsprechenden Seite beantragen.
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oder per E-Mail: energieberatung@swd-ag.de