Mit Zuschussprogrammen Elektromobilität fördern
Ein klimaneutraler Lebensstil findet immer mehr im Leben aller Einzug. So verändert sich auch unsere Mobilität immerfort, um die Klimaziele Deutschland zu erreichen. Um einen möglichst schnellen Umstieg auf elektronisch betriebene Fahrzeuge und ihre erforderlichen Ladeinfrastrukturen zu gewährleisten, gibt es mittlerweile einige umfassende staatliche Fördermaßnahmen. Diese sollen Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen mehr und mehr für den technischen Fortschritt und die dadurch begünstigte Klimaneutralität begeistern.
Da die Anzahl an Fördermöglichkeiten fast genauso schnell wächst wie die Welt der Elektromobilität, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Maßnahmen samt relevanter Informationen zusammengetragen. So gewinnen Sie einen Überblick über alle wesentlichen Förderungen, die Ihnen für den privaten Gebrauch zustehen.
Förderberechtigt sind Eigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter:innen und Mieter:innen eines Wohngebäudes. Die Förderung ist auf die Landeshauptstadt Düsseldorf beschränkt.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen, stationären Ladeeinrichtungen für Elektroautos – an der Wand montiert (Wallboxen) oder auch freistehende Ladesäulen – an privat genutzten Stellplätzen oder Garagen von Wohngebäuden. Dies betrifft auch die Kosten für den Einbau und den Anschluss von Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten.
Die Förderung beträgt 50 % der Gesamtkosten für Erwerb, Montage, Installation und Inbetriebnahme von einer Wallbox, maximal jedoch 2.000 Euro pro Ladepunkt.
Sie müssen die Nutzung eines Elektroautos mit reinem Elektroantrieb oder Plug-InHybridantrieb nachweisen (Eigentum, rechtsverbindliche Bestellung, rechtsverbindliches Leasing oder dienstliche Nutzung). Je nachgewiesenem Elektroauto ist maximal 1 Ladepunkt förderfähig.
Der Betrieb erfolgt über eine Photovoltaik-Anlage mit mindestens 6 kWp Leistung oder durch den Bezug von 100 % zertifiziertem Ökostrom. Zugelassene Ökostrom-Zertifikate sind:
das OK-Power-Label
das Grüner Stromlabel
das TÜV-Nord-Zertifikat (Geprüfter Ökostrom)
das TÜV-Süd-Zertifikat (Produkte EE01 und EE02)
das TÜV-Rheinland-Zertifikat (Ökostromsiegel)
Installation, Prüfung und Inbetriebnahme werden durch einen Fachbetrieb des Elektrohandwerks durchgeführt
Die aktuell gültigen Vorgaben des Netzbetreibers zur Ladeinfrastruktur für Elektroautos werden eingehalten.
Förderberechtigt sind Eigentümer:innen einer Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter:innen und Mieter:innen einer Wohnimmobilie. Natürliche Personen, die Eigentümer:innen eines selbst bewohnten Einfamilienhauses, Reihenhauses etc. sind, sind dagegen nicht antragsberechtigt.
Das Förderprogramm ist ausgerichtet für den Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
Energiemanagementsysteme dazugehörige Kommunikationssysteme
Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
Montage und Inbetriebnahme
Netzanschluss (gegebenenfalls separate Antragstellung erforderlich)
Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses (gegebenenfalls separate Antragstellung erforderlich)
Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente
Die Förderung beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.000 Euro je Ladepunkt. Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.
Die Ladeinfrastruktur ist nur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Eigentumsanlagen förderfähig.
Der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom-Vertrag) oder zumindest teilweise aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) stammt beziehungsweise die Stromerzeugungsanlage eine Mindestnennleistung aufweisen muss.
Die Installation und der Aufbau der Ladeinfrastruktur hat durch einen Fachunternehmen unter Beachtung der Ladesäulenverordnung zu erfolgen.
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