Elektromobilität: Förderung von Ladestationen für E-Autos

Ein Elektroauto wird an einer Ladesäule aufgeladen.

Ihre Vorteile der Förderprogramme

  • Sie leisten die Finanzierung nicht komplett aus eigener Tasche
  • Sie sparen bares Geld
  • Die Förderung pro installierter Ladestation liegt bei bis zu 2.000 €

Finanzieren Sie Ihre Ladestationen durch die Förderprogramme von Bund und Ländern

Ladestationen für zu Hause bieten eine Menge Vorteile. So können Sie Ihr Auto bequem von Ihrem Eigenheim aus tanken und gleichzeitig Gutes für die Umwelt leisten. Dafür benötigen Sie eine kompakte Ladestation, die komplett durch erneuerbare Energien mit Strom versorgt wird. Die Anschaffung einer solchen Ladeinfrastruktur ist nicht unbedingt günstig, weshalb Sie die Möglichkeit haben, Ihre Wallbox mit dem Förderprogramm der Landeshauptstadt Düsseldorf „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ oder dem Förderprogramm des Landes NRW zu finanzieren.

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Mit Zuschussprogrammen Elektromobilität fördern

Ein klimaneutraler Lebensstil findet immer mehr im Leben aller Einzug. So verändert sich auch unsere Mobilität immerfort, um die Klimaziele Deutschland zu erreichen. Um einen möglichst schnellen Umstieg auf elektronisch betriebene Fahrzeuge und ihre erforderlichen Ladeinfrastrukturen zu gewährleisten, gibt es mittlerweile einige umfassende staatliche Fördermaßnahmen. Diese sollen Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen mehr und mehr für den technischen Fortschritt und die dadurch begünstigte Klimaneutralität begeistern.

Da die Anzahl an Fördermöglichkeiten fast genauso schnell wächst wie die Welt der Elektromobilität, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Maßnahmen samt relevanter Informationen zusammengetragen. So gewinnen Sie einen Überblick über alle wesentlichen Förderungen, die Ihnen für den privaten Gebrauch zustehen.

Eine Hand steckt den Ladestecker einer Ladestation in die Tankklappe eines elektrisch angetriebenen Firmenwagens.

Förderprogramm der Landeshauptstadt Düsseldorf

Fördern lassen sich die Anschaffungs- wie auch Installationskosten an privaten Wohngebäuden (Bestands- und Neubauten) und das bis zu 50 % der Gesamtkosten – maximal jedoch 2.000 € pro Ladepunkt. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Nutzung eines Elektroautos mit reinem Elektroantrieb oder Plug-In-Hybridantrieb
  • Betrieb durch den Bezug von 100 % zertifiziertem Ökostrom oder über eine Photovoltaik-Anlage mit mindestens 6 kWp Leistung.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Förderprogramm der Stadt Düsseldorf .

Für wen eignet sich die Förderung?

Förderberechtigt sind Eigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter:innen und Mieter:innen eines Wohngebäudes. Die Förderung ist auf die Landeshauptstadt Düsseldorf beschränkt.

Was wird konkret gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen, stationären Ladeeinrichtungen für Elektroautos – an der Wand montiert (Wallboxen) oder auch freistehende Ladesäulen – an privat genutzten Stellplätzen oder Garagen von Wohngebäuden. Dies betrifft auch die Kosten für den Einbau und den Anschluss von Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Die Förderung beträgt 50 % der Gesamtkosten für Erwerb, Montage, Installation und Inbetriebnahme von einer Wallbox, maximal jedoch 2.000 Euro pro Ladepunkt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Sie müssen die Nutzung eines Elektroautos mit reinem Elektroantrieb oder Plug-InHybridantrieb nachweisen (Eigentum, rechtsverbindliche Bestellung, rechtsverbindliches Leasing oder dienstliche Nutzung). Je nachgewiesenem Elektroauto ist maximal 1 Ladepunkt förderfähig.
  • Der Betrieb erfolgt über eine Photovoltaik-Anlage mit mindestens 6 kWp Leistung oder durch den Bezug von 100 % zertifiziertem Ökostrom. Zugelassene Ökostrom-Zertifikate sind:
    • das OK-Power-Label
    • das Grüner Stromlabel
    • das TÜV-NordZertifikat (Geprüfter Ökostrom)
    • das TÜV-Süd-Zertifikat (Produkte EE01 und EE02)
    • das TÜV-Rheinland-Zertifikat (Ökostromsiegel)
  • Installation, Prüfung und Inbetriebnahme werden durch einen Fachbetrieb des Elektrohandwerks durchgeführt
  • Die aktuell gültigen Vorgaben des Netzbetreibers zur Ladeinfrastruktur für Elektroautos werden eingehalten.
Zuhause laden geht einfach: Ein Vater mit Kind vor seinem E-Auto

Förderprogramm der Bezirksregierung Arnsberg

Auch das Land NRW fördert die Errichtung von privaten Ladestationen. Die Förderung beträgt hier maximal 40 Prozent der Gesamtkosten maximal 1.000 Euro pro Ladepunkt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Förderprogramm der Bezirksregierung Arnsberg .

Für wen eignet sich die Förderung?

Förderberechtigt sind Eigentümer:innen einer Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter:innen und Mieter:innen einer Wohnimmobilie. Natürliche Personen, die Eigentümer:innen eines selbst bewohnten Einfamilienhauses, Reihenhauses etc. sind, sind dagegen nicht antragsberechtigt.

Was wird konkret gefördert?

Das Förderprogramm ist ausgerichtet für den Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

  • Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
  • Energiemanagementsysteme dazugehörige Kommunikationssysteme
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss (gegebenenfalls separate Antragstellung erforderlich)
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses (gegebenenfalls separate Antragstellung erforderlich)
  • Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente
Wie hoch fällt die Förderung aus?

Die Förderung beträgt maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 1.000 Euro je Ladepunkt. Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Die Ladeinfrastruktur ist nur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Eigentumsanlagen förderfähig.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom-Vertrag) oder zumindest teilweise aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) stammt beziehungsweise die Stromerzeugungsanlage eine Mindestnennleistung aufweisen muss.
  • Die Installation und der Aufbau der Ladeinfrastruktur hat durch einen Fachunternehmen unter Beachtung der Ladesäulenverordnung zu erfolgen.

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Hinweis*

*Wir bitten um Verständnis, dass die Stadtwerke Düsseldorf AG keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Darlegung der einzelnen Förderbedingungen und Förderprogramme geben können. Diese Übersicht soll Ihnen lediglich als Anhaltspunkt für mögliche nächste Schritte und grundsätzliche Fördermöglichkeiten dienen und stellt weder eine Rechts- noch Fördermittelberatung dar. Ihr möglicher Anspruch richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen, die durch die zuständigen Fördermittelgeber und Ansprechpartner bewertet werden. Auch stehen Förderprogramme nur so solange zur Verfügung, wie die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Dieser Umstand kann von dem vorgesehenen Antragszeitraum abweichen und diesen tatsächlich verkürzen. Die Stadtwerke Düsseldorf AG haften nicht für die Bewilligung entsprechender Anträge oder den Nachlass einer entsprechenden Ersparnis.