Die Wallbox für den privaten Gebrauch muss angemeldet werden. Doch das geht leichter als viele denken.
Eine Wallbox am privaten Stellplatz oder in der eigenen Garage sorgt in Sachen Elektromobilität für ein angenehmes Plus an Komfort. Bevor die private Ladestation für Ihr E-Auto jedoch in Betrieb genommen werden kann, gibt es einen wichtigen Punkt zu beachten: die Anmeldung der Wallbox. Worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie in unserem Artikel.
Ja, grundsätzlich muss jede Wallbox beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Ab einer Ladeleistung über 11 Kilowatt (kW) ist zudem eine Genehmigung erforderlich. Die Anmeldung ist notwendig, da die Installation einer Wallbox das Stromnetz beeinflussen kann und der Netzbetreiber sicherstellen muss, dass dieses stabil bleibt.
Bei Wallboxen mit einer Leistung bis zu 11 kW besteht nur eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber informiert, aber keine Genehmigung eingeholt werden muss. Mit der Anmeldung der Wallbox behält der Netzbetreiber den Überblick über die Wallboxen in seinem Netzgebiet und kann die Lastenverteilung im Stromnetz präziser überwachen. Die Anmeldung der Wallbox ist kostenlos. Der Netzbetreiber kann der Anmeldung und somit der Inbetriebnahme der Wallbox (bei einer Leistung bis 11 kW) außerdem nicht widersprechen.
Bei den Stadtwerken Düsseldorf finden Sie eine Wallbox zum fairen Preis. Gerne installiert unser Fachpersonal sie direkt für Sie. Informieren Sie sich hier über die Details.
Bei Wallboxen mit einer Leistung von über 11 kW ist nicht nur eine Anmeldung, sondern auch eine Genehmigung erforderlich. Der Netzbetreiber prüft in diesem Fall, ob das örtliche Netz die zusätzliche Last aufnehmen kann, ohne die Stromversorgung in der Nachbarschaft zu gefährden. Sobald die Genehmigung erteilt wurde, kann die Installation der Wallbox erfolgen. Dafür bleibt nach erteilter Anschlusszusage vier Monate Zeit. Wird die Genehmigung verweigert, müssen die relevanten Schwachstellen, die zu dieser Absage geführt haben, erst behoben werden – und zwar auf Kosten des Antragstellenden. Anschließend kann die Genehmigung erneut beantragt werden.
Um die Wallbox bei Ihrem Netzbetreiber anzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ein ausgefülltes Anmeldeformular, das in der Regel auf der Website des Netzbetreibers heruntergeladen werden kann.
Technische Daten Ihrer Wallbox, insbesondere die maximale Ladeleistung.
Eine Bestätigung des Installateurs, dass die Wallbox fachgerecht installiert wurde und den geltenden Normen entspricht.
In vielen Fällen übernimmt der Elektroinstallateur die Anmeldung für Sie. Klären Sie dies am besten direkt bei der Auftragsvergabe, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte eingehalten werden.
Seit März 2019 regelt § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) einen wesentlichen Aspekt der Elektromobilität: Auch Privatleute sind verpflichtet, ihre Wallbox beim Netzbetreiber zu melden und – je nach Leistung – genehmigen zu lassen. Der Hintergrund liegt in den folgenden drei Aspekten:
Jede Anmeldung hilft bei der Stabilisierung des Stromnetzes.
Kennt der Netzbetreiber die Standorte einzelner Ladepunkte, kann er Überlastungen im lokalen Stromnetz besser entgegenwirken.
Da jede Wallbox an Starkstrom angeschlossen wird, dient die Anmeldung außerdem der allgemeinen Sicherheit und Information.
Wenn Sie mal nicht daheim an Ihrer eigenen Wallbox laden können, stehen Ihnen in Düsseldorf viele öffentlich zugängliche Ladestationen als Alternative zur Verfügung. Wo Sie diese finden, verrät unsere Ladenetz-Karte.
Joachim Gerloff • 30. September 2024