Viele Verkehrsteilnehmende wissen nicht, wer einen E-Parkplatz nutzen darf – wir klären auf.
E-Autos schonen die Umwelt. Für die Bundesregierung ist das Grund genug, Fahrer:innen von Elektroautos im Straßenverkehr allerhand Vorteile zu gewähren – etwa durch Sonderparkplätze. Dennoch ist oft nicht ganz klar, durch wen und wann ein solcher E-Parkplatz genutzt werden darf. Wir erklären, was einen Parkplatz für E-Autos ausmacht und welche gesetzlichen Bestimmungen in diesem Zusammenhang gelten.
Bei einem E-Parkplatz handelt es sich um eine Stellfläche, auf der ausschließlich Elektrofahrzeuge geparkt werden dürfen. Sie verfügt in aller Regel über eine Ladestation, damit das E-Auto beim Parken mit Strom betankt werden kann. Das ist in § 3 Abs. 4 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) geregelt, welches neue Parkmöglichkeiten für E-Autos eröffnet.
Das EmoG ist ein wichtiger Schritt der Bundesregierung, um den Umstieg auf Elektromobilität attraktiver zu machen und mehr E-Fahrzeuge auf deutschen Straßen zu etablieren. Mehr als 100 Städte und Kommunen nutzen aktuell die gesetzlichen Möglichkeiten – darunter auch Düsseldorf.
Diese Vorrechte räumt das Elektromobilitätsgesetz Fahrer:innen von E-Autos ein:
Nutzung von öffentlichen Straßen oder Wegen, die besonderen Zwecken gewidmet sind (Sonderspuren)
Ausnahmen bei Strecken mit Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten
(Teil-)Erlass von Parkgebühren
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Damit ein Fahrzeug bevorzugt werden kann, muss es zudem das sogenannte E-Kennzeichen haben. Dieses wurde mit dem Inkrafttreten des Elektromobilitätsgesetzes im Jahr 2015 eingeführt. Sie erkennen das Kennzeichen am Buchstaben „E“, der auf die Nummernkombination folgt. Diese Kennzeichnung ist Besitzer:innen von Elektro- und Brennstoffzellautos sowie Plug-in-Hybriden vorbehalten und wird auf Antrag bei der Zulassungsstelle vergeben. Das E-Kennzeichen ist jedoch keine Pflicht.
Ein E-Parkplatz ist in der Regel anhand einer Ladesäule zu erkennen. Markierungen auf dem Boden und/oder Verkehrszeichen weisen zusätzlich auf einen Parkplatz für E-Autos hin. Das herkömmliche Parkplatz-Verkehrszeichen mit einem großen weißen „P“ auf blauem Grund wird durch ein oder mehrere spezifische Zusatzzeichen für E-Autos ergänzt. Sie sind meist unterhalb des Bezugszeichens angebracht und bestimmen, welche Fahrzeuge auf dem Parkplatz parken dürfen, zu welcher Zeit und wie lange.
Wir haben Ihnen die Bedeutungen der gängigsten Zusatzzeichen zusammengefasst:
Verkehrszeichen 1010-66: Auf dem Schild ist ein Auto mit Stromstecker zu sehen. Es zeigt an, dass auf dem Parkplatz nur Autos mit einem E-Kennzeichen parken dürfen.
Verkehrszeichen 1050-32: Das Schild mit der Beschriftung „während des Ladevorgangs“ weist darauf hin, dass E-Autos nur während des Ladens auf dem Parkplatz stehen dürfen.
Verkehrszeichen 1040-33: Das Schild mit Parkscheibe zeigt eine zeitliche Begrenzung für das Parken an.
Ein E-Parkplatz mit entsprechender Beschilderung ist für konventionell angetriebene Autos tabu. Die Zusatzzeichen, mit denen E-Autos ein Parkrecht eingeräumt wird, enthalten gleichzeitig ein Parkverbot für Benziner und Dieselfahrzeuge. Wenn Sie unberechtigterweise auf einem E-Parkplatz parken, droht deutschlandweit ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.
Das ist nicht die einzige Konsequenz für das Falschparken: Ihr Auto kann kostenpflichtig abgeschleppt werden. Allerdings muss die Polizei oder das Ordnungsamt dabei immer abwägen, ob ein Abschleppen des falsch geparkten Autos unabdingbar ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn in der näheren Umgebung kein weiterer E-Parkplatz verfügbar ist.
Doch auch E-Mobilist:innen haben auf einem Parkplatz mit Lademöglichkeit längst keinen Freibrief. Beachten Sie stets die Zusatzzeichen für ein ordnungsgemäßes Parken. Andernfalls kann Ihnen ebenfalls ein Bußgeld verhängt werden.
Beim zügigen Stromzapfen ist das Laden von E-Autos in Minutenschnelle erledigt. Erfahren Sie, wie das Schnellladen funktioniert und an welchen Düsseldorfer Ladepunkten dies möglich ist.
Ein Großteil des CO2-Ausstoßes und der Lärmbelästigung entsteht durch den Straßenverkehr – genau genommen durch konventionell betriebene Autos. Im Sinne des Klimaschutzes ist der Umstieg auf Elektromobilität unumgänglich. Um die E-Mobilität voranzutreiben und für Sie leichter zugänglich zu machen, setzen sich auch die Stadtwerke Düsseldorf für den Ausbau des Ladeinfrastrukturnetzes in der Landeshauptstadt ein. Mit inzwischen mehr als 1.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten hat Düsseldorf die deutschlandweit höchste Dichte an Ladepunkten – gemessen an der Bevölkerungszahl. Das sind jede Menge Lademöglichkeiten.
In Düsseldorf dürfen Elektroautos mit und ohne E-Kennzeichen derzeit an Ladestationen kostenlos parken. Das ist ansonsten nur in Berlin, Dresden, Magdeburg und Stuttgart erlaubt. An Normalladestationen verwendet die Stadt Düsseldorf das Zusatzschild „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“. Für das Schnellladen gilt eine zeitliche Begrenzung von einer Stunde, für das „Normalladen“ von vier Stunden. E-Fahrer:innen müssen also eine Parkscheibe auslegen. Reines Parken, ohne das E-Auto zu laden, ist in Düsseldorf nicht erlaubt. Für das Parken selbst werden derzeit keine Gebühren erhoben. Für das Laden fallen gemäß der gültigen Ladetarife Kosten an.
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Joachim Gerloff • 20. Juli 2022