Laden Sie Ihr E-Auto einfach, komfortabel und sicher in der Tiefgarage auf – die Suche nach einer nächstgelegenen Ladesäule entfällt und Sie sparen Zeit und Geld.
Elektromobilität beginnt zu Hause: 80% aller Ladevorgänge für E-Autos erfolgen im Eigenheim oder am Arbeitsplatz. Über die Hälfte der Deutschen sind jedoch Mieter:innen und verfügen nicht über eine entsprechend ausgelegte Garage. Das soll sich durch eine Gesetzesneuerung nun ändern. Wir erklären, welche Rahmenbedingungen für den Ausbau einer Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen gelten.
Auf deutschen Straßen sind immer mehr Elektroautos unterwegs, dementsprechend nimmt auch die Anzahl an öffentlichen Ladestationen rasant zu. So verfügen allein die Stadtwerke Düsseldorf schon über eine umfangreiche Ladeinfrastruktur mit über 80 Ladesäulen und 190 Ladepunkten. Aber auch im privaten Bereich wächst die Zahl installierter Ladestationen – und vor allem der Bedarf.
Theoretisch können Sie Ihr E-Auto zwar einfach über eine normale Haushaltssteckdose aufladen, empfehlenswert ist es allerdings nicht. Sie kommen nach Hause, stecken Ihr E-Auto mit dem passenden Ladekabel an die Steckdose an und lassen es über Nacht laden. Dieser Ladevorgang würde etwa 10 Stunden dauern – das entspricht einem Wasserkocher, der 10 Stunden lang läuft. Noch dazu ist die Brandgefahr nicht zu unterschätzen: Durch die hohe Dauerblast, für die eine haushaltsübliche Steckdose nicht ausgelegt ist, kann es zu Überhitzung und Kabelbrand kommen.
„Ladestation“ ist ein Sammelbegriff für jede Form der Stromtankstelle. Unterschieden wird zwischen zwei Arten von Ladestationen: Zum einen gibt es die Ladesäule, die an eine übliche Zapfsäule erinnert und des Weiteren die Wallbox, die an einer Wand befestigt wird. Das Aufladen der umweltfreundlichen Fahrzeuge funktioniert grundsätzlich gleich: Es kann über Gleichstrom oder über Wechselstrom geladen werden. Die Batterie Ihres Elektroautos selbst kann aber nur Gleichstrom speichern. Das bedeutet: Der in Deutschland regulär ausgegebene Wechselstrom muss beim Laden in Gleichstrom umgewandelt werden. Das passiert direkt beim Laden im Auto.
Wer ein Elektroauto besitzt, möchte selbstverständlich mühelos zu Hause laden können. Das erspart Ihnen das Suchen nach einer geeigneten Lademöglichkeit und somit Zeit, Nerven und sogar Geld. Auch wenn das Laden eines Elektrofahrzeugs über eine Haushaltssteckdose möglich ist, ist davon aufgrund von Überhitzungsgefahr eher abzuraten. Eine private Wallbox schafft hier Abhilfe. Eine Wallbox eignet sich jedoch nur, wenn sie an einem geeigneten wettergeschützten Ort installiert wird – wie in einer Tiefgarage.
Bis vor Kurzem sind Mieter und Eigentümer beim Einbau einer Ladestation in Tiefgaragen auf Hindernisse gestoßen. Da die Installierung einer Ladestation immer eine bauliche Veränderung am Mietobjekt vorsieht, mussten Mieter vorab die Zustimmung des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft einholen. Der Gesetzgeber hat den Weg frei gemacht: Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) wurde am 17. September 2020 vom Bundestag verabschiedet und erleichtert Mietern und Wohnungseigentümern den Ausbau einer privaten Ladeinfrastruktur. Schließlich ist jede installierte Ladestation ein kleiner, aber wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und leistet einen Beitrag zur Energiewende.
Demnach hat jeder Mieter und Eigentümer den individuellen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz oder eine Tiefgarage mit privater Lademöglichkeit.. Seit dem neuen Gesetz müssen Eigentümer keine Zustimmung mehr von allen anderen Wohnungseigentümern einholen. Diese bestimmen nunmehr lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mit. Auch Mieter können ihren Anspruch geltend machen – dafür sorgen Anpassungen im Mietrecht. Laut § 554 BGB kann der Vermieter die Erlaubnis für die Installation einer Wallbox kaum verweigern. Da der Einbau und der eventuelle spätere Rückbau mit Kosten verbunden ist, liegt eine einvernehmliche Lösung im Interesse aller Parteien.
Die Anschaffung von E-Autos und der entsprechenden Ladeinfrastruktur ist relativ teuer. Wie Sie Ihren Traum von klimaneutraler Mobilität dennoch verwirklichen können, erfahren Sie hier.
Das Laden von Elektroautos geht mit einer geballten Strommenge einher – der Faktor Sicherheit steht daher an höchster Stelle. Damit Sie künftig Ihr Elektrofahrzeug komfortabel und sicher in Ihrer Tiefgarage laden können, haben wir die technischen Voraussetzungen für die Installation einer eigenen Wallbox für Sie zusammengefasst:
Drehstromanschluss mit einer Spannung von 400 Volt: Falls Sie in der Tiefgarage einen Starkstromanschluss haben, kann dieser eventuell genutzt werden.
Eigener Stromkreis ohne Nebenverbraucher: Der Stromkreis muss aus Sicherheitsgründen mit einem Leitungsschutzschalter ausgestattet sein. Dieser schützt die Leitung vor einer Überlastung bei einer zu hohen Stromzufuhr.
Intelligentes Lastmanagement: Das Lastmanagement verteilt und ermöglicht somit mehrere Ladevorgänge zur gleichen Zeit. Dazu werden die verfügbaren Reserven im Hausstromnetz auf die zu ladenden E-Autos verteilt. Ein intelligentes Lastmanagementsystem wird in den meisten Wohnanlagen erforderlich sein.
Fehlerstrom-Schutzschalter: Einige Wallboxen sind bereits mit einem solchen FI-Schalter versehen. Weist Ihre Ladestation keinen FI-Schalter vor, muss er separat angebracht werden.
Grundsätzlich gilt: Eine Wallbox für Elektroautos darf ausschließlich von einem Fachmann installiert werden. Er prüft vorab, ob der heimische Netzanschluss für die Nutzung einer Wallbox geeignet ist und kümmert sich gegebenenfalls um die Verlegung eines Starkstromanschlusses. Gleiches gilt für die Versorgung im Hausverteilerkasten.
Erfüllt Ihr Wunschstandort die technischen Voraussetzungen, stehen nur noch bürokratische Formalitäten an. Dabei ist zu beachten, dass alle Wallboxen unabhängig von der Ladeleistung beim örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Übersteigt die Ladeleistung 11 kW, ist für die Installation und Inbetriebnahme zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers zwingend notwendig.
Tatsache ist: Von Elektroautos geht keine höhere Brandgefahr aus als von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Sie brennen weder stärker noch häufiger als konventionell angetriebene Autos, nur anders: Geht die Batterie durch, kann Sie das Zehnfache der elektrischen Ladung als Wärme freigeben, weshalb sich der Brand Teilzelle für Teilzelle fortsetzt.
Dementsprechend sieht auch der Löschvorgang anders aus: Bei einem brennenden Treibstoff entziehen die Einsatzkräfte meist durch Löschschaum den notwendigen Sauerstoff und ersticken die Flammen. Bei einem brennenden Elektroauto hingegen muss der Batterie mehr Energie entzogen werden, als sie freisetzt – das erreicht man nur mit Wasser.
Daher ist der Brandschutz ein weiterer Sicherheitsaspekt für die Installation von Ladetechnik in Tiefgaragen. Auch wenn die Garagenverordnung des Landes NRW bestimmte Vorgaben für den Bau und Betrieb regelt – wie die Anbringung von Brandmeldern – sollten folgende Punkte bei einer Nachrüstung berücksichtigt werden:
Neben der Meldung beim Netzbetreiber, sollte einer der ersten Wege zur zuständigen Branddirektion oder der kommunalen Feuerwehr führen.
Stellen Sie sicher, dass die Tiefgarage nicht etwa als Lager, Abstell- oder Werkstattraum genutzt wird und beseitigen Sie gefährliche Zündquellen.
Da der Löschvorgang eines brennenden E-Autos sehr aufwendig ist, muss es im Falle eines Brandes aus der Tiefgarage gebracht werden. In mehrgeschossigen Tiefgaragen sollten Ladestationen nah an den Ausgängen angebracht werden.
Ob Mieter oder Eigentümer – Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, zögert oft beim Kauf eines Elektroautos oder bei Überlegungen, eine Ladestation zu installieren. Wichtig ist, den Vermieter oder die Hausverwaltung mit allen relevanten Informationen zu versorgen. Unser Leitfaden hilft Ihnen dabei, den Genehmigungsprozess zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Ihrer Tiefgarage zu erleichtern.
Informieren Sie Ihren Eigentümer oder die Hausverwaltung und suchen Mitstreiter. So klären Sie vorab wichtige Fragen: Wie erfolgt die Stromabrechnung? Was passiert beim Auszug? Welche Vorteile haben Eigentümer?
Wählen Sie die geeignete Ladestation aus und halten Sie Vorteile, Nachteile und anfallende Kosten strukturiert fest.
Stellen Sie einen Antrag für die nächste Eigentumsversammlung oder beim Vermieter. Ihr Vorteil seit der Neuregelung: Laut WEMoG und Mietrecht ist eine grundsätzliche Ablehnung des Bauvorhabens nicht mehr zulässig. Die Mitglieder der Eigentümerversammlung entscheiden letztlich über die Art der Baumaßnahme mit und halten diese in einem Beschluss fest.
Informieren Sie den Netzbetreiber und holen ggf. eine Genehmigung ein. Im Normalfall regelt das der beauftragte Elektrofachbetrieb. Dieser führt die Installation gemäß der Beschlussfassung durch.
Ihre Ladestation ist bereit für die Inbetriebnahme. Klären Sie vorab, wie der Ladestrom gezählt und abgerechnet wird.
Damit Deutschland bis 2050 klimaneutral wird, ist der Ausbau einer Ladeinfrastruktur ein entscheidender Faktor. Lesen Sie nach, wie sich Wirtschaft und Politik für die Elektromobilität einsetzen.
Haben Sie in Ihrer Wohnanlage weitere Interessenten für eine Lademöglichkeit an den Stellplätzen in der Tiefgarage gefunden? Da ergibt sich die Frage nach den entstehenden Kosten, die Sie im Vorfeld klären sollten: Wie erfolgt die spätere Stromabrechnung?
Sind mehrere Fahrer von Elektroautos involviert, empfiehlt es sich auf eine Gesamtlösung mit eigenem Netzanschluss zurück zu greifen. Die Halter eines E-Autos müssen sich dann vor dem Ladevorgang legitimieren – beispielsweise mit einer RFID-Karte. Der Stromverbrauch lässt sich so genau zuordnen und die Kosten exakt veranschlagen.
Übrigens, für die Ladestation in Ihrer Tiefgarage bietet sich besonders günstiger Autostrom oder noch besser Ökostrom an. Mit den Ökostromtarifen der Stadtwerke Düsseldorf halten Sie die Stromkosten für Ihr E-Auto gering und Sie sind noch klimafreundlicher unterwegs.