Was Sie jetzt wissen sollten
Wussten Sie, dass 35 Prozent der Fläche von Düsseldorf Wasserschutzgebiet sind? Und kennen Sie die Verordnung, die alle einhalten müssen, damit unser Trinkwasser genießbar bleibt? Tauchen Sie mit uns ein und erfahren Sie, warum Wasserschutz uns alle angeht.
Wasser ist Leben. Was wie eine Binsenweisheit von Oma klingt, ist längst schon wissenschaftliches Allgemeingut. Denn wir alle brauchen Wasser zum Leben. Immerhin besteht der menschliche Körper zu großen Teilen selbst aus Wasser. Bei Babys sind es bis zu 70-80 Prozent, bei Menschen jenseits der 85 Jahre liegt der Anteil des Wassers immerhin noch bei 45-50 Prozent.
Der menschliche Stoffwechsel funktioniert nur, wenn dem Körper ausreichend Wasser zur Verfügung steht. Denn Wasser regelt nicht nur den Herzkreislauf oder die Verdauung, sondern gilt auch als Lösungsmittel für Salze und Mineralstoffe sowie als Transportmittel für Nährstoffe und Abbauprodukte. Zudem ist Wasser für die Wärmeregulierung des menschlichen Körpers von zentraler Bedeutung. Was sich die wenigsten Menschen bewusst machen: Auch unter normalen Umständen verliert jeder Mensch am Tag etwa zwei bis drei Liter Wasser. Einfach durch Atmen, Schwitzen oder auf die Toilette gehen. Diesen Verlust gilt es, über Nahrung – und vor allem Flüssigkeit – wieder auszugleichen. Denn schon kleinste Veränderungen im Wasserhaushalt können zu gravierenden Störungen im Körper führen.
Kurzum: Wasser ist Lebensmittel. Jeder Mensch braucht Wasser. Jeden Tag.
Deshalb ist es so wichtig, die grundlegend hohe Qualität unseres Trinkwassers tagtäglich sicherzustellen. Dafür gibt es unter anderem Wasserschutzgebiete und die Trinkwasserverordnung.
Wer bei dem Wort „Wasserschutz“ – Fachleute sprechen oft auch vom „Gewässerschutz“ – jetzt zunächst an patrouillierende Schlauchboote auf dem Meer denkt, ist zumindest in diesem Fall auf dem völlig falschen Dampfer. Denn Wasserschutzgebiete sind Bereiche, in denen zum Schutz des Wassers bestimmte Ge- und Verbote gelten. Diese sollen verhindern, dass Wasser durch schädliche Einflüsse verunreinigt wird.
Als schädliche Einflüsse stuft der Gesetzgeber alle Stoffe ein, die die Qualität des Wassers nachteilig verändern. So belasten vor allem in der Landwirtschaft verwendete Dünge- oder Pflanzenbehandlungsmittel das Grundwasser mit Nitraten, Stickstoff und Pestiziden. Aber auch durch die Industrie und den Verkehr, Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen oder undichte Abwasserkanäle kommt es zu Verunreinigungen des Grundwassers. Und genau diese gilt es unter allen Umständen zu verhindern, damit die Qualität unseres Trinkwassers nicht gefährdet wird. Den Wasserschutzgebieten fällt hierbei eine wichtige Rolle zu. Hier sind generell alle Formen von Wasserverunreinigungen strengstens – und unter Strafe – verboten. Darüber hinaus sorgen Wasserschutzgebiete auch dafür, dass die normale Reinigungsfunktion der Natur auf die Qualität des Trinkwassers Einfluss nehmen kann. So gibt es beispielsweise Wasserschutzgebiete, in denen Bauern zwar Felder bestellen dürfen, aber eben nur, ohne den Boden zu belasten.
Ein Wasserschutzgebiet ist in der Regel in drei Zonen eingeteilt. Zone I ist das wichtigste Gebiet und umfasst den Bereich, in dem das Grundwasser entnommen wird. In diesen Bereich haben nur befugte Personen Zutritt. Die Zone II wird auch als engeres Schutzgebiet bezeichnet. In diesem Bereich ist die Verletzung der Deckschicht verboten. Das bedeutet, dass weder Bebauung, Straßenbau, Landwirtschaft noch Tourismus erlaubt sind. Auch der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist in diesem Bereich strengstens untersagt. Im weiteren Schutzgebiet, der Wasserschutzzone III, ist das Ablagern von Abfallstoffen verboten. Außerdem nicht erlaubt ist unter anderem die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Gülle und Klärschlamm sowie Massentierhaltung, Sand- und Kiesgruben. Auch in der Schutzzone III ist der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen strengstens untersagt.
Wasserschutzgebiete finden sich auch im Düsseldorfer Stadtgebiet. Sechs, um genau zu sein: „Baumberg“, „Am Staad“, „Flehe“, „Bockum“ und „Wittlaer“ und das Schutzgebiet um das Wasserwerk in Lörick. Zusammen entsprechen sie in ihrer Fläche etwa 35 Prozent des gesamten Stadtgebiets. Es sind wichtige Schutzzonen für Trinkwasser, die zu einer langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung in Düsseldorf beitragen. Es sind wichtige Schutzzonen für Trinkwasser, die für eine langfristige Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung in Düsseldorf sorgen.
Doch alleine Schutzzonen – eben diese Wasserschutzgebiete – einzurichten, genügt leider nicht, um das für Menschen wichtige Nass dauerhaft zu schützen. Daher schreibt die Trinkwasserverordnung die hohe Qualität unseres Trinkwassers verbindlich vor. Die Grundanforderungen sind: Das Trinkwasser soll „rein und genusstauglich“ sein und darf weder Krankheitserreger noch andere Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten.
Auch die Pflichten der Versorgungsunternehmen sowie der Überwachungsbehörden sind in der Trinkwasserverordnung festgehalten. Sie bestimmt zudem die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung sowie die zu untersuchenden Parameter; also wie oft das Wasser auf welche Stoffe und in welchem Maße untersucht werden soll. Des Weiteren sieht die Verordnung vor, dass Grenzwerte und Anforderungen zur Wasserbeschaffenheit auch direkt vor dem Konsum eingehalten werden – also an den Zapfstellen des Trinkwassers im Haushalt. So sollen die Mieter beispielsweise vor Legionellen im Wasser geschützt werden. Für den Eigentümer bedeutet dies häufig auch, für eine regelmäßige Desinfektion des Wasserverteilungssystems zu sorgen.
Die Trinkwasserqualität wird in Deutschland besonders gut und streng kontrolliert. Die (Landes-)Politik, Labors und lokale Wasserversorger kümmern sich rund um die Uhr darum, den hohen Standard unseres Trinkwassers zu garantieren. Aber auch wir sind gefragt. Und wie die Weisheit der Oma ist auch die Lösung des Problems mit dem Wasserschutz ganz einfach – eigentlich. Denn sie lässt sich schlicht in vier Worte zusammenfassen: Es liegt an uns.
Denn es ist wesentlich einfacher, Trinkwasserverunreinigungen im Vorfeld zu vermeiden, als das Wasser später umständlich, teuer und langwierig wiederaufzubereiten.
Darum ist es wichtig, die Vorschriften und Gebote zum Wasserschutz unter allen Umständen einzuhalten. Überall. Dazu gehören auch Selbstverständlichkeiten, wie das Öl nach dem Wechsel nicht „mal eben“ am Straßenrand schnell zu entsorgen. Sondern sich stattdessen genau über die Entsorgungsregeln zu informieren und danach zu handeln. Das gilt aber eben nicht nur für besonders wassergefährdende Stoffe wie zum Beispiel Öle, Fette und Pflanzenschutzmittel. Auch Medikamentenwirkstoffe, die ins Abwasser und damit in den Wasserkreislauf gelangen, belasten unsere Umwelt und gefährden gleichzeitig unsere Gesundheit. Daher gilt: Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente und Tabletten nicht einfach in die Toilette kippen! Stattdessen gibt es viele umweltschonendere Wege, Arzneimittel zu entsorgen: direkt über den Hausmüll, Schadstoffmobile oder Recyclinghöfe. Auch ein Teil der Apotheken bietet die Rücknahme von Medikamenten an.
Insgesamt kommt eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung unserer Natur und damit nicht zuletzt auch unserem Trinkwasser – und somit uns – zugute. Ein weiterer einfacher Schritt, den jeder ohne Probleme auf sich nehmen kann: Die Nutzung von umweltfreundlichem Putz- und Waschmittel. Kurz: Jeder kann seinen Beitrag dazu leisten, damit wir gemeinsam jederzeit sauberes Trinkwasser genießen können.
Die Stadtwerke Düsseldorf und die Netzgesellschaft Düsseldorf versorgen rund 700.000 Menschen in Düsseldorf, Mettmann und angrenzenden Regionen mit Trinkwasser.
Bis das Wasser in Düsseldorf aus dem Hahn fließt, hat es einen langen Weg hinter sich. Erfahren Sie, welche Stationen bewältigt werden, damit das kühle Nass zu Ihnen gelangt.