Wer kann Unterstützung erhalten?
Der Härtefallfonds richtet sich an Düsseldorfer Bürger:innen, die ihre Stromrechnungen nicht zahlen können oder denen eine Absperrung ihres Stroms droht. Kund:innen mit geringem Einkommen, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden und die keine Sozialleistungen aus dem SGB II und SGB XII bzw. aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Beispiele:
Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
BaFöG-Beziehende
Wohngeldberechtigte, die noch nicht von der Wohngelderhöhung ab 1. Januar 2023 profitieren
Personen, die sich in einer bereits bestehenden Verschuldungssituation befinden
Haushalte mit geringem Einkommen, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden
Wie sieht die Unterstützung aus?
Es gibt einen einmaligen Stromkostenzuschuss aus dem Härtefallfonds pro Haushalt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Unterstützung.
Um langfristige Wege aus der Verschuldung zu finden, kann zusätzlich die Düsseldorfer Schuldnerberatung kontaktiert werden. Informationen und Kontaktdaten gibt es unter duesseldorf.de/schuldnerberatung
Wie kann man Unterstützung erhalten?
Als Kund:innen der Stadtwerke Düsseldorf berät Sie unser Service-Center, wenn Sie vereinbarte Zahlungen nicht leisten können. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden: Sie können uns telefonisch, digital oder persönlich vor Ort erreichen. Hier finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten.
Wir besprechen mit Ihnen, ob eine Ratenzahlung möglich ist oder eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds für Sie in Frage kommt. Dann teilen wir Ihnen Informationen zum weiteren Verfahren mit.
Die Spendengelder sind ab Februar 2023 zu erhalten. Das Amt für Soziales prüft, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Bei einem positiven Ergebnis erfolgt die Auszahlung des Stromkostenzuschusses durch die BürgerStiftung Düsseldorf.