Energieeffizienz steigern – unsere Energieberater:innen unterstützen Sie
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren besonders von einem professionellen und unabhängigen Energieaudit. Denn durch die fachkundige Analyse erhalten Sie nicht nur Einblick in den aktuellen Energieverbrauch, sondern bekommen einen speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Maßnahmenkatalog, um Energieeinsparpotenziale optimal auszuschöpfen. Der Clou: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt bis zu 50 % der Kosten für die Energieberatung für Unternehmen.
Gute Gründe für eine professionelle Energieberatung: So profitiert Ihr Unternehmen
Unser:e Energieberater:in für Unternehmen ermittelt die Einsparpotenziale Ihres Betriebs. Das Ergebnis sind konkrete Handlungsempfehlungen rund um das Thema Energie, mit denen Sie an einzelnen Verbrauchern bis zu 70 % Ihres Energieverbrauchs senken können – und somit bares Geld sparen.
Mithilfe der Energieberatung haben Sie die Möglichkeit, Kennzahlen aus Ihrem Unternehmen mit anderen Prozessen oder Unternehmen zu vergleichen.
Mit der Umsetzung energiesparender Maßnahmen leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Energiewende in Deutschland. Denn ein geringerer Energieverbrauch bedeutet gleichzeitig deutlich weniger CO2-Ausstoß.
Mit den Stadtwerken Düsseldorf haben Sie einen erfahrenen Partner für sämtliche Energiethemen zur Seite, der Sie beim gesamten Prozess für Ihr Unternehmen unterstützt.
Ablauf: So funktioniert’s!
Sobald wir Ihren ausgefüllten Datenerhebungsbogen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot über das geförderte Energieaudit. Um die Beantragung der Fördermittel kümmern wir uns umgehend nach Ihrer Beauftragung und vereinbaren anschließend einen Termin zur Begehung. Hierfür kommt ein:e Energieberater:in zu Ihnen ins Unternehmen. Diese:r analysiert den Ist-Zustand vor Ort und nimmt die aktuellen Energieverbraucher auf.
Anschließend werden die so ermittelten Verbräuche mit Ihren Abrechnungen verglichen. Auf dieser Basis weisen wir mindestens 90% der abgerechneten Verbräuche ihren Verbrauchern zu und ermitteln Einsparpotenziale. Diese können zum Teil auch direkt vor Ort umgesetzt werden. Alle Ergebnisse hält Ihr:e Energieberater:in in einem Bericht zum Energieaudit fest und stimmt weitere konkrete Empfehlungen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch ab.
Fördermöglichkeiten im Überblick
Das von der BAFA ins Leben gerufene Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ ersetzt die bisherigen Richtlinien „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ und „Energieberatung im Mittelstand“ und unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes. Zusätzlich werden Angehörige der freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland gefördert. Voraussetzung sind weniger als 250 Beschäftigte und ein Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro. Darüber hinaus können kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen sowie Nicht-KMUs mit weniger als 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger eine Förderung erhalten. Die Fördermittel können zudem alle vier Jahre in Anspruch genommen werden.
Das aktualisierte Programm gliedert sich in drei Module. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, für welches Fördermodul Sie sich entscheiden:
Modul 1: Energieaudit nach DIN EN 16247
Bei jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die BAFA-Förderung maximal 50 % des förderfähigen Beratungshonorars (maximal 3.000 Euro).
Bei jährlichen Energiekosten von weniger als 10.000 Euro (netto) beträgt die BAFA-Förderung maximal 50 % des förderfähigen Beratungshonorars (maximal 600 Euro).
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars (maximal 4.000 Euro) und ist abhängig von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes.
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Bei jährlichen Energiekosten von mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars (maximal 5.000 Euro).
Bei jährlichen Energiekosten von weniger als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars (maximal 3.500 Euro).
Unser Angebot für Sie
Sollte Ihr Unternehmen die Kriterien für ein KMU erfüllen und der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits unterliegen, können Sie die Förderungen leider nicht in Anspruch nehmen. Auch in diesem Fall helfen wir Ihnen sehr gerne weiter.
Kleingewerbe | |
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Anteil BAFA | 600 Euro |
Ihre Kosten | 900 Euro |
Voraussetzungen | KMU, Energiekosten < 10.000 Euro p.a. |
Paket 1 (z.B. Bürogebäude) | |
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Anteil BAFA | 2.500 Euro |
Ihre Kosten | 2.500 Euro |
Voraussetzungen | KMU, Energiekosten >10.000 Euro p.a. |
Paket 2 (z.B. Dienstleistung und Handwerk) | |
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Anteil BAFA | 3.000 Euro |
Ihre Kosten | 4.500 Euro |
Voraussetzungen | KMU, Energiekosten >10.000 Euro p.a. |